Hallo, vor drei Jahren ist meine Mutter gestorben. Testamentarisch hatten sich meine Eltern als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. Seit rund einem Jahr hat mein Vater (76) eine neue Lebensgefährtin im gleichen Alter, was uns alle sehr freut. Er hat mir nun angekündigt, dass sie in sein Haus einziehen möchte und er ihr außerdem ein lebenslanges Wohnrecht einräumen möchte. Das finde ich auch ok, denn sie sollte abgesichert sein.
Nun meine Fragen: Muss ein solches Wohnrecht grundsätzlich beim Notar hinterlegt werden?
Wie verhält es sich mit sämtlichen Nebenkosten und Instandhaltungskosten des Hauses, wenn mein Vater stirb und seine Lebensgefährtin Gebrauch von dem Wohnrecht machen sollte? Sie wird, aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation hierfür nicht aufkommen können. Müssen mein Bruder und ich diese Kosten tragen?
Wie können wir am sinnvollsten vorgehen, ohne dass es irgendwann zu einer unangenehmen Streitsituation kommt?
Besten Dank für helfende Hinweise!