Habe einen Hauptjob arbeite aber ca. 1-2x im Monat als Sängerin. Wie mach ich das mit den Rechnungen
Hallo,
ich habe einen Vollzeitjob, wo ich natürlich alle gesetzlichen Abgaben zahle und auch eine gesetzliche Krankenversicherung habe.
Nun fange ich an nebenbei als Sängerin zu arbeiten wo ich Gage bekomme. Ich bekomme Honorar stdl. bezahlt plus 7% Mwst.
Mehr weiss ich leider noch nicht ob ich z.b. Rechnungen schreiben muss, aber da es keinen Vertrag gibt, muss das sicher so sein,oder??
Kann ich nun einfach Rechnungen mit meiner Steuernummer schreiben? Oder muss ich mich irgendwo anmelden? Wenn ja wo und als was? Darf ich nur einen best. Betrag monatlich hinzu verdienen? Muss ich bestimmte Beträge zahlen im Monat im Jahr? Bekomme ich Steuern zurück? Oder muss ich welche Zahlen??
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe leider keine Ahnung. Ich würde gerne genau alles wissen und weiss nicht weiter. Der Stundensatz ist nicht sehr hoch, daher würde ich gerne wissen ob sich der ganze Aufwand überhaupt dann lohnt. Nicht dass ich nachher mehr zahlen muss oder abgeben muss als das ich eigentlich verdiene mit dem ganzen Aufwand inkl.
Danke im voraus.
5 Antworten
Ja, du musst das natürlich angeben. Kannst das aber als "nebenberuflich selbstständig" auf dem Vordruck "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in deiner normalen Steuererklärung am Jahresende geltend machen.
Wenn du einen Vollzeitjob hast, bei dem du zu versteuerndes Einkommen erhälst, ...ja, dann solltest du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben ;). Damit wirst du dich wohl mal befassen müssen...
ich kenne keinen der einen Vollzeitjob hat und eine Steuererklärung macht??
Einfach mal lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html ;) Ob du einen kennst oder nicht spielt keine Rolle. Du bist leider dazu verpflichtet. Irgendwann kommt das Finanzamt und dann wirst du geschätzt, was meist böse ausgeht und enorme Nachzahlungen mit sich bringt.
über meine Eltern war ich bei der Steuerberaterin, diese meinte auch ich müsste keine machen.
Dann fällst du wohl irgendwie aus der Verpflichtung raus. k.a. warum. Aber zu deiner Frage, nehmen wir an, du WÜRDEST eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann GÄBE es dort ein Zusatzformular, wo die Einkünfte aus "selbstständiger Tätigkeit" aufzuführen WÄREN :-). Dort MÜSSTEST du das dann angeben.
Sonst frag doch einfach mal die Steuerberaterin deiner Eltern ;)
über meine Eltern war ich bei der Steuerberaterin, diese meinte auch ich müsste keine machen.
Dann kannte sie wohl nicht alle Fakten, da du anscheinend Umsatzsteuer in Rechnung stellst (Zitat:"Ich bekomme Honorar stdl. bezahlt plus 7% Mwst."), ist auf jeden Fall eine Umsatzsteuererklärung fällig und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einkommensteuererklärung.
Geh einfach zu deinem zuständigen Finazamt und lass dir das erklären. Auf MWst kannst du verzichten " Zusatz ich bin leider nicht MWst, abzugsberechtigt" Siehe Nr. 7: http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/umsatzsteuerexistenzgruender/1157138
Ansonsten musst du die Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben und entsprechend Steuer nachzahlen. Wenn du immer beim gleichen Platz gebucht bist, dann lass dich doch als 400 € Minijobber fest anstellen. Dann hast du ( wenn es nicht mehr als ist) mit dem ganzen Kram nichts zu tun.
Steuererklärung kannst du selber machen. Schau dir die deiner Eltern mal an. Meist bekommst du noch etwas heraus.
Grundsätzlich gab es für dich keine Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben. Durch die Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit ändert sich das jetzt.ob es sinnvoll war keine zu machen steht auf nem anderen Blatt. Warum stellst du Rechnung inkl. Umsatzsteuer? Ich denke doch, dass du nicht über 17500€ Jahresumsatz kommst. Dann hättest du dir den Aufwand der Umsatzsteuer schon mal gespart. Da du mit Sicherheit keine großen Aufwendungen im Zusammenhang der Selbstständigkeit hat wird auch nicht viel Vorsteuer anfallen sodass sich das mit der Umsatzsteuer nicht lohnt. LG Sören
Du mußt beim Finanzamt die Selbständigkeit anmelden.
Von der Umsatzsteuerpflicht kannst Du als Kleinunternehmerin auf Antrag befreit werden.
Du stellst dann ganz normale durchnumerierte Rechnungen aus oder schließt Honorarvereinbarungen ab. Bei umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern ist zwingend darauf zu achten, daß auch keine USt. ggf. im Honorarvertrag erscheint und auf der Rechnung sowieso nicht (Hinweis z. B.: "Kleinunternehmer - Umsatzsteuerbefreiung gem. § 19 (1) UStG"); Deine Steuernummer muß ebenfalls auf der Rechnung stehen.
Irrtümlich ausgewiesene Umsatzsteuer in der Rechnung oder im Vertrag müsste abgeführt werden!!!
Suche am besten einen Steuerberater auf... der wird dich über alles Informieren. :-) Viel Glück
leider kann ich mir diesen nicht leisten.
muss ich denn eine Steuererklärung machen, bisher habe ich das noch nicht?!