Zählt die Honorartätigkeit als Assistenzkraft zur Übungsleiterpauschale?
Hey :)
Ich habe 2020 bei verschiedenen Kursen in einer Einrichtung Honorar als Übungsleiter gearbeitet. Außerdem habe ich noch Honorar als Alltagshelfer (Titel im Vertrag: Alltagshelferin im Rahmen der Billigkeitsleistungen) in einer Kita gearbeitet.
Wenn ich alle Honorarüberweisungen zusammenrechne habe ich die Übungsleiterpauschale von 3000€ leider überschritten.
Nun wechsle ich die Kita und die Leiterin achtet besonders darauf, dass man die Übungsleiterpauschale nicht überschreitet.
Sie meinte aber, dass die Tätigkeit als Alltagshelfer nicht zum Übungsleiter zählt. Quasi hätte ich einen Honorarfreibetrag von 3000€ als Übungsleiter und extra noch einen Freibetrag für Assistenzkraft.
Stimmt das so? Kann ich Honorar als Übungsleiter jährlich 3000€ verdienen und nochmal extra Honorar als Assistenzkraft ca. 2000€ ohne das ich einen Honorarbetrag überschreite und Steuern zahlen muss?
Kennt sich jemand aus? 🥺
Klingt kompliziert, hoffe ihr habt es verstanden😅
1 Antwort
Grundsätzlich fallen die Tätigkeiten in die Übungsleiterpauschale (ab 01.01.21 = 3.000 € - vorher 2.400 €).
Daneben ist aber auch folgendes von Bedeutung:
Einerseits muss sich die nebenberufliche Tätigkeit von der hauptberuflichen Tätigkeit abgrenzen. Das heißt, die nebenberufliche Tätigkeit darf nicht zu den Aufgaben des Hauptberufs gehören. Weiterhin liegt eine nebenberufliche Tätigkeit nur dann vor, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muß individuell geklärt werden.