habe ein problem mit den nachbar.er behauptet,dass seine Grundstücksgrenze von unserem vorgänger etwas überbaut wurde.klärung-?
Wir haben zwei Grundstücksrisse bei uns vorliegen. Ein Grundriss von 1967 auf Baugenehmigung des Vorbesitzers(Liegenschaftsamt). Eine Weitere vereinfachte bzw. andersverlaufende vom Katasteramt( von 2002). Unser Nachbar bezieht sich auf den Grundriss der Katasterzeichnung.Diese würde aufzeigen,daß an der Grundstücksgrenze verlaufend ,die Grenze von ihm mit insgesammt ca.26qm vom Vorbesitzer unseres Grundstückes überbaut wäre. Nach über 47 Jahren will nun unser Nachbar,dass wir eine am Haus angebaute Mauer und der Zaun zurückgebaut/gesetzt werden soll. Unsere Frage : inwieweit ist er im Recht? Müssen wir alles zurückbauen/setzen oder besteht -nach so vielen Jahren -ein Bestandsschutz unsererseits?
4 Antworten
Zunächst einmal wäre durch einen amtlichen Vermesser festzustellen wo genau die Grenze überhaupt verläuft.
Grenzsteine "wandern" im Laufe der Jahre gerne einmal ein paar Meter in die eine oder andere Richtung. Ein Schelm wer seinem Nachbarn da böse Absicht unterstellt.
Wirkliche Klarheit kann nur eine amtliche Vermessung bringen.
Dann sieht man weiter ob überhaupt und wie weit das Nachbargrundstück überbaut wurde.
Grundsätzlich ist im BGB § 912 Abs 1. folgendes geregelt:
Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
Von "vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung" kann man nach über 47 Jahren nun sicherlich nicht mehr reden.
Weitere Infos findest Du hier:
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=grenzueberbauung
Hier würde ich nur eine Möglichkeit sehen um Klarheit zu bekommen, nämlich das Grundstück neu vermessen lassen. Wenn sich dann herausstellt, dass die Grundstücksgrenze tatsächlich überbaut wurde, hätte der Nachbar, auch nach 47 Jahren das Recht auf einen Rückbau.Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf das man sich berufen könnte und demzufolge auch Bestandsschutz ausschliesst. Man könnte sich vielleicht mit dem Nachbar einigen, indem man ihm Geld anbietet und er auf eine Änderung verzichtet. Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Baurecht wäre meine Empfehlung.
das kann nur ein fachanwalt in zuusammenarbeit mit dem katasteramt klären
Gibt es für diese Fälle nicht die Grenzsteine? Wenn ihr tatsächlich auf seinem Grundstück gebaut habt, dann müsst ihr das sicherlich ändern. Aber da würde ich einen Fachmann fragen.