Ebay kleinanzeige fernseher verkauft käufer sagt nach 2 monaten fernseher ist kaputt?

16 Antworten

habt ihr da was schriftlich vereinabart.? wenn nicht steht da sein wort gegen deins. das ist dann kompliziert. allerdings kann er auch nicht beweisen das er was von dir gekauft hat wenn es die anzeige nicht mehr gibt.

du kannst aber auch nicht beweisen das du gewährleistung ausgeschlossen hast.

der hat mit seinem Anwalt keine Chance. Du bist privater Verkäufer und deshalb gibst du keine Garantie. Er hat alles gesehen, alles probiert und es war in Ordnung.

Das der Fernseher nun nach 2 Monaten kaputt geht, ist nicht dein Verschulden. So etwas kann bei gebrauchten Waren immer passieren. Wenn er das nicht gewollte hätte, hätte er einen neuen kaufen müssen.

Lehn dich beruhigt zurück und warte auf die Dinge die da kommen. Klagen werden die nicht. Der Anwalt will dich nur unter Druck setzen. Viele fallen darauf rein - vor Angst und zahlen zurück!

er hat ihn gesehen und so gekauft wie er war

du bist kein gewerblicher Händler und bietest auch keine garantie oder Gewährleistung an

auch ein eventuell tragendes 2 wöchiges Rückgaberecht ist schon lange vorbei...

Ergebnis: Er kann rumheulen wie er will, aber solange er nicht vorweisen kann dass du ihm absichtlich einen schon beschädigten Fernseher verkauft hast ohne dass er etwas davon wusste kann er nicht auf Rückerstattung hoffen. Du bist im Recht. Elektronikgeräte gehen nunmal kaputt

larry2010  15.12.2014, 14:34

ich frage mich nur, wieso man einen anwalt dazu bekommt, einen brief zu schreiben.

bei kleinanzeigen, ob zeitung oder ebay gibt es keine gewährleistung und ähnliches.

Hibidi  15.12.2014, 14:35
@larry2010

ich denke mal, dass das nur eine leere Drohung war um das Geld ohne Probleme wiederzubekommen

kein Anwalt würde das durchsetzen können

martinzuhause  15.12.2014, 14:39
@larry2010
bei kleinanzeigen, ob zeitung oder ebay gibt es keine gewährleistung und ähnliches.

bei jedem verkauf gibt es eine gewährleistung von mindestens 6 monaten. als privatverkaufer kann ich diese aber ausschliessen. muss dann aber auch beweisen können das ich sie ausgeschlossen habe

Hibidi  15.12.2014, 14:41
@martinzuhause

Bei privatem VK muß der K nachweisen: 1. Dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt (und nicht etwa um Verschleiß oder Eigenverschulden) und 2. Dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.

martinzuhause  15.12.2014, 14:43
@Hibidi

das muss er erst nach 6 monaten. das ist schon einige jahre so. daher schliesst man als verkaufer gewährleistung u.ä. immer schriftlich aus.

Eichbaum1963  15.12.2014, 21:10
@martinzuhause
das muss er erst nach 6 monaten.

Das gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf - ergo wenn ein Verbraucher bei einem gewerblichen Händler kauft, nicht aber beim Privatverkauf - da trägt der Käufer ab sofort die Beweislast(umkehr).

Hibidi  15.12.2014, 14:25

achja und falls er sich wieder bei dir meldet, dann biete ihm doch an einen Stein von dir zu kaufen. Der geht garantiert nicht einfach so kaputt ;)

Lass dich auf nichts ein. Privatkauf ohne Garantie, da hilft auch kein Anwalt. Hast Du denn die Post schon? Eigentlich schreibt in so einem Fall überhaupt irgendwas.

Jupiter344  15.12.2014, 19:29

Ich würde den Brief mal einem anderen Anwalt zeigen. Vielleicht ist der Anwalt ja einfach ein Freund vom Fernsehkäufer und versucht dich auch nur einzuschüchtern.

xatarssio 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 14:24

ja ich habe schon post vom anwalt bekommen

Rockuser  15.12.2014, 14:25
@xatarssio

Zahlung Schriftlich verweigern !

xatarssio 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 14:27
@Rockuser

ok soll ich selbst schreiben oder zum anwalt da ich rechtsschutzversicherung habe ? danke dir

Rockuser  15.12.2014, 14:29
@xatarssio

Wenn deine Versicherung das Übernimmt, würde Ich einen Anwalt nehmen.

Hier gilt ganz klar: gekauft wie gesehen. Als Privatverkäufer bist Du nicht verpflichtet, das Gerät im Rahmen einer Gewährleistung zurückzunehmen. Solltest Du den Fernseher mit Restgarantieansprüchen verkauft haben, muss sich der Käufer mittels der Rechnung an den Händler oder Hersteller selbst wenden. Du hast damit nichts mehr zu tun. Die Drohungen vom Rechtsanwalt beantwortest Du, indem Du die Verantwortung von Dir weist. Eine Klage würde sicher gar nicht erst zugelassen und selbst dann bist Du auf der sicheren Seite. Hier versucht nur jemand, Dich einzuschüchtern.

martinzuhause  15.12.2014, 14:32
Als Privatverkäufer bist Du nicht verpflichtet, das Gerät im Rahmen einer Gewährleistung zurückzunehmen.

wenn die gewährlesitung nicht ausgeschlossen wurde muss der verkäufer da schon nachbesseern.

geIegentlichich  15.12.2014, 14:41
@martinzuhause

Ich hoffe doch, dass er so clever war und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Ich bin jetzt irrtümlicherweise automatisch davon ausgegangen. Bei eBay steht dazu:

"Grundsätzlich ist auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen zu beachten, dass dem Käufer Gewährleistungsrechte bei Mängeln zustehen, also insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings schließen Privatverkäufer – wie auch auf der Auktionsplattform – auch bei eBay Kleinanzeigen oftmals die Gewährleistungsrechte aus. Dies ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur bis zur Grenze, dass der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

martinzuhause  15.12.2014, 14:49
@geIegentlichich

deswegen kaufen einige gern ältere sachen die dan plötzlich defekt sind.