Parken auf einem Kundenparkplatz an einem Sonntag (außerhalb der Öffnungszeiten)

6 Antworten

@Jule1205: Zu werten und normen gehört beispielsweise auch die angemessenheit. 320 Euro Kosten für Parken auf Kundenparkplatz am Sonntag ist nicht angemessen, zumal das geschäfft nicht am sonntag geöffnet hat und hier niemand beeinträchtigt wurde.

Um was für eine Art von Gewerbe o.ä. handelt es sich ? Aber wenn die Parkplätze eindeutig als Kundenparkplätze gekennzeichnet waren bzw. sind und der Bruder kein Kunde war hat der unerlaubt geparkt. Denn für diese Parkplätze werden sicher an wen auch immer Gebühren bezahlt. Da wird wohl Zahlung fällig sein.

Jacoon 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 20:04

das ist ein Inneneinrichter, und es war Sonntag somit gab keine Kunden denen mein Bruder den Parkplatz weggenommen hat!

user1245  11.02.2012, 20:08
@Jacoon

Es war aber ein Privatgelände und es stand ein Schild dort!

Ihr Bruder sollte sich lieber beim Besitzer entschuldigen, statt nun auch noch "frech" zu werden... Einen Anwalt einschalten empfinde ich als eine Frechheit!

Jacoon 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 20:17
@user1245

Frechheit? es ist so das der Inneneinrichter 3 von 5 Anwohnerparkplätze gepachtet hat und er sich darüber aufregt das man Sonntags außerhalb der Geschäftszeiten für 2 Stunden dort Parkt das ist eine Frechheit !!

Klasse das ging ja schnell, in dem Anwaltsschreiben sind Beweisfotos beigefügt auf dem das Auto meines Bruders zusehen ist, allerdins waren zu dem zeitpunkt nur die Schilder aufgestellt mit Kundenparlplatz drauf.

Ich finde das schon echt heftig, vorallem hat mein Bruder mich nur kurz beuscht für etwa 2 Stunden, und wie gesagt es war Sonntag und das ist ein Inneneinrichter also es gab keine Kunden denen mein Bruder den Parkplatz weggenommen hat!!

Ein Anwalt wird Dich in diesem Fall deutlich mehr kosten, als er nutzen kann. Denn der Parkplatzbesitzer darf Dich tatsächlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Vielleicht könnte man an dem Text der Unterlassungserklärung ein wenig rumfeilen, aber ob das die zusätzlichen 150,- für den eigenen Anwalt wert ist? Denn eine solche Abmahnung ist nicht zu vergleichen mit Abmahnungen, die wegen illegalen Downloads verschickt werden. In Deinem Fall ist das nix anrüchiges und Du wirst da auch nicht über den Tisch gezogen. Die Unterlassungserklärung ist einfach nur ein Instrument im Deutschen Recht, sich gegen Übergriffe auf das eigene Recht zu wehren.

Auch die kurze Frist ist im Übrigen absolut in Ordnung und gängige Praxis. Sonst könntest Du ja noch wochenlang fröhlich weiter dort parken^^

Das sind Privatparkplätze! Dein Bruder soll froh sein, dass er nicht abgeschleppt wurde, das wäre noch teurer gewesen!