Habe die Möbel weggeschmissen vom Vermieter. Kann er was machen?
Abend,
bin in eine möblierte Wohnung gezogen. Also mit 1 Esstisch und so hässlichen 70 Jahre Stühlen, die total dreckig und kaputt waren. Der Tisch auch dreckig und voller Kratzer. Dazu gabs als Bonus noch einen ultrahässlichen Schrank, den mein Vermieter wohl vor 30 Jahren selbst gebaut hat. Die Wohnung hat aber eine geile Lage und ist sehr schön, sodass ich sie trotzdem genommen habe. Da ich das Zeug natürlich nicht haben wollte, habe ich mit dem Vermieter geredet, ob ich es wegwerfen kann. Er wollte es aber unbedingt behalten. Das Zeug hat schon richtig gestunken. Ich habe das Zeug jetzt weggeschmissen und teilweise in den Keller gestellt.
Zur Beweissicherung habe ich Bilder vom Zustand der Sachen gemacht, bevor ich sie weggeworfen habe, ich denke er hat keine Preisschilder mehr oder sowas, da das Zeug schon uralt war. Was passiert jetzt, wenn ich ausziehe?? Von mir aus kann er den Zeitwert, also 5 Euro für den Tisch und Schrank gerne haben. Aber was ist, wenn er vor Gericht geht, muss ich dann seine Anwaltskosten bezahlen ???
Danke
6 Antworten
Zur Beweissicherung habe ich Bilder vom Zustand der Sachen gemacht, bevor ich sie weggeworfen habe
Vielleicht hat der Vermieter andere Beweise, von denen Du keinen blassen Schimmer hast.
Der behauptet am Ende, Du hättest Antiquitäten weg geworfen, die in Top-Zustand waren. Bilder sind da kein Beweis. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage und dass man Bilder sehr gut fälschen kann oder wirklich Fake-Bilder vorliegt, das weiß nicht nur der Anwalt des alten Herrn, sondern dass wissen auch Richter/innen.
Du wirst den Prozess verlieren und die Anwalts- und Gerichtskosten nach den üblichen Gebührensätzen bezahlen müssen. Vermutlich kostet das viel mehr, als das alte Zeug wert war.
Dazu kommt noch der Schadensersatz, den Du zu leisten hast, wenn das Gericht den Ausführungen des Vermieters glaubt.
Du hast also fremdes Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers weggeworfen? Das war absolut falsch. Wenn er jetzt nichts dazu sagt, beim Auszug verlangt er aber seine Sachen zurück. Gegebenenfalls mußt Du halt Deine Möbel dalassen als Gegenleistung.
Ja und? Wegen deiner persönlichen Vorlieben ist Selbstjustiz noch lange nicht angebracht. Du bist als Laie auch überhaupt nicht in der Lage, den Wert der Möbelstücke zu bestimmen. So etwas gehört sich einfach nicht. Du hättest die Sachen eben einlagern können
Ich weiss, dass man das nicht darf, aber ich kann mit sowas nicht leben.
Das entzieht sich Deiner Beurteilung. Du hättest Die Wohnung eben nicht mieten dürfen und wenn sie noch so toll gelegen ist.
Bei jeder Vermietung gibt es doch hierzulande einen Mietvertrag. Da steht drin sicher: möbliert vermietet. Das hast Du akzeptiert. Den Wert einer Sache bestimmt der Markt und nicht Du. Und bei Möbeln ein Gutachter.
Für den einen ist ein Barockstuhl wertvoll, der andere fragt nach seinem Heizwert. Ob der Barockstuhl stinkt, ist da unerheblich.
Wenn Dein Vermieter vor Gericht geht, wirst Du zahlen müssen.
Es gibt vielleicht noch eine einvernehmliche Lösung, wenn Du Dich entschuldigst und mit etwas Geld das bereinigst. Kommt immer auf die Person an, denn alle sind nicht klagewütig. versuch es im Guten zu klären!
Die Frage ist nur, wieviel, aber Gerichtskosten und Anwaltskosten fallen auf jeden Fall nach Streitwert an und dieser ergibt sich zunächst aus der Klage des Vermieters und ob am Ende das Gericht daran was ändert, ist sehr fraglich, denn Du bist eindeutig im Unrecht.
Er kann dich anzeigen wegen Sachbeschädigung, denn das ist strafbar. Zudem kann er auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz erwirken. Die Gerichtskosten etc. werden selbstverständlich dir auferlegt. Ich hoffe das ganze kommt dir teuer zu gestehen. Dein Verhalten ist absolut unangebracht. Du hättest die entsprechenden Möbel ja auch irgendwo einstellen können.
Und auf welcher Grundlage, soll der Wert dieses "Sperrmülls" bitte berechnet werden?
Theoretisch könnte ich ja auch einen 5 Euro Flohmarkt Tisch wieder reinstellen. Im Mietvertrag steht einfach nur "Tisch"
Nein, das kannst du nicht und wenn er die Bilder des Wohnungsinserates noch hat und du die Anfrage, ob du die Sachen entsorgen kannst, schriftlich gemacht hast, dann hat er auch gute Beweise.
Das entscheidet das Gericht und diese Entscheidung wird dich viel Geld kosten, falls der Vermieter dich anklagt.
Der Vermieter kann nicht anklagen, sondern nur verklagen.
Ja da hast du natürlich recht :).
du kannst nicht sein Eigentum wegschmeißen.
Das hatte absolut keinen Wert mehr. Schrott einfach. Ich weiss, dass man das nicht darf, aber ich kann mit sowas nicht leben. Das hat schon gestunken. Mein Vermieter ist schon älter.