Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?
Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt.
Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde.
Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.
Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:
Hallo Frau...,
aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen
den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig.
Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen.
Das Türschloss ist ausgetauscht worden.
Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.
Darauf hin: [am 16.10.2016]
Hallo Frau...,
aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren.
Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten.
Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur
Neuvermietung zu tragen.
Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen
und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt meine Frage...
Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???