Habe Auto mit MwSt gekauft. Will ohne MwSt verkaufen. Bin selbständig

4 Antworten

Zunächst einmal: Nach einer Anzahlung bist Du zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer des Autos. Zum Eigentumsnachweis fehlt Dir nämlich bestimmt der Kraftfahrzeugbrief, und den wird Dir der Händler erst geben, wenn das Fahrzeug bezahlt ist. Außerdem: Wenn das Auto erst einmal auf Dich zugelassen war, hat es schon im Wert verloren, denn dann hat das Auto beim Weiterverkauf schon einen Vorbesitzer. Du kannst natürlich entscheiden, ob Du den PKW für Deinen Betrieb kaufst und die Vorsteuer geltend machst, oder ob Du den PKW als Privatmann ohne Vorsteuerabzug erwirbst. Danach richtet sich auch das weitere Vorgehen: Ist das Auto "in den Büchern" mit Vorsteuerabzug, dann kannst Du es auch nur mit Umstzsteuer verkaufen. Bei der Variante "Privatmann" funktionieren Kauf und Verkauf ohne Umsatzsteuer. Aber ich denke, dass sich die Angelegenheit dann nicht für Dich rechnet.

Mie666 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 21:04

Danke für diese Antwort: Alles Hokus Pokus mit meinen Träumen. Also Sie würde ich zu meinem Steuerberater machen.

Helmuthk  18.11.2011, 08:28
@Mie666

Danke, aber Sie sind bei Ihrem Steuerberater bestimmt gut aufgehoben. Und was ist mit meiner Aussage zum Wertverlust nach der ersten Anmeldung? Helmuthk

Hallo,dir ist ein kleiner Denkfehler unterlaufen.Bei einer geleisteten Anzahlung ist der Wagen noch lange nicht dein Eigentum und du kannst und darfst nicht machen was du willst.Wenn du das Fahrzeug weiter veräußern möchtest brauchst du das Einverständnis des Eigentümers. Sollte er widererwarten zustimmen könnte es immer noch zu einer Klage wegen Betruges kommen,sollte der nächste Käufer durch Zufall von deinem Kaufpreis Kenntnis erlangen.Ich würde von so einem Deal Abstand nehmen.

Mie666 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 16:39

Aber... nach Verkauf an die Privatperson, würde ich doch den kompletten Betrag bezahlen und hätte einen Gewinn von ca 1500 Euro die Zinsen abgerechnet. Mein Verkäufer hätte bestimmt nichts dagegen, ich frag Ihn dann nochmal (Freund von mir). Wie könnte denn mein Käufer von meinem Preis erfahren? Wenn ich etwas kaufe, darf ich es doch auch verkaufen oder nicht!

Peter501  17.11.2011, 16:46
@Mie666

Du kaufst ihn ja nicht,du zahlst ihn ja nur an.Der Wagen bleibt Eigentum des Verkäufers bis du die vereinbahrte Summe gezahlt hast.

wie behandelst du denn den Wagenkauf? Wenn du hier die 1.915,97 EURO Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machst,solltest du auch beim Wagenverkauf die Steuer aufführen. Das Fahrzeug zählt doch vermutlich ohnehin zum Betriebsvermögen, da wird es nicht so einfach gehen hier und da mal etwas wegfallen zulassen.

Berede das mit deinem Steuerberater.

Mie666 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 16:29

Ich weiss ja nicht. Muss ich den Kauf auch angeben bei der Steuerberaterin. Ich könnte den Wagen ja auch ohne weiteres an Privat weiterverkaufen. Ansonsten müsste ich ja auch den Gewinn versteuern beim Verkauf.

Helmuthk  17.11.2011, 17:50
@Mie666

Wie soll das gehen? Autokauf mit Vorsteuerabzug und dann: Hokus- Pokus, und das Auto ist verschwunden? Wenn das Deiner Steuerberaterin nicht auffallen sollte, ist sie bestimmt keine Zierde für unseren Berufsastand.

Aufwachen, der Traum ist vorbei.

Seit wann bist du Selbstständig, bei so einer Frage ?

Wenn du als Gewerbetreibender eine Sache mit Vorsteuerabzug kaufst, musst du diese Sache auch wieder mit Umsatzsteuer verkaufen.