Kennt sich jemand mit Ankauf(Rebuy etc) aus?
Hallo, ich habe da eine Frage bezüglich diverser Ankaufswebsites. Wenn ich gerne und oft bei bspw. Rebuy verkaufe gilt das dann als Gewerblich? Ich weiß Gewerblich bedeutet Verkauf mit Absicht der Gewinnerzielung aber diese Ankaufswebsites haben ja den alleinigen Zweck das dort verkauft wird, müsste der Betreiber der Seite dann für sowas nicht irgendwelche Sonderkonditionen haben oder versteckte MwSt.?
2 Antworten
Hallo Schillinger,
bei uns verkaufst du tatsächlich privat, es sei denn, du meldest dich als gewerblicher Verkäufer an. In diesem Fall gäbe es tatsächlich andere Bedinungen.
Eine Mehrwertsteuer gibt es beim Verkauf von gebrauchten Waren in
den meisten Fällen ohnehin nicht, da es sich um eine sogenannte
Differenzbesteuerung handelt. Bei den meisten Artikeln ist die
Mehrwertsteuer bereits beim Neukauf abgegolten und wird daher nicht
nochmal erhoben.
Die Ankaufspreise, die auf unserer Homepage angegeben sind, sind
also brutto = netto. Dies gilt auch, wenn du reichlich bei uns
verkaufst.
Liebe Grüße
Stefanie Hacker
reBuy.de Team
Das bedeutet man kann bei euch( und dann wohl bei diversen anderen Ankaufsportalen) soviel und so Großzügig verkaufen wie man möchte und es gilt immer als Privat? Also natürlich außer wenn man 100 mal das selbe Smartphone auf einmal verkauft.
Auf ReBuy verkauft du privat, und deshalb ist das auch legal und ohne zusätzliche MwSt.
Klar, solange es dein Privateigentum ist...
Jetzt mal so ein übertriebenes Beispiel: Angenommen ich Verkaufe alle 2 Wochen ein Handy, dann die nächsten 2 Wochen ein Fernseher oder sonst sämtliche Elektronik die einen höheren Wert hat, wär es dann immernoch Privat? Da es ja einen höheren Wert hat.