Mwst beim autokauf

5 Antworten

Angenommen Du verkaufst den Wagen dann für 5950,00 EUR weiter, dann werden 950,00 EUR fällig. Musst aber bedenken das Du Garantie geben musst, da Du Ihn geschäftlich verkaufst.

Wenn du das Auto ausschließlich fürs Gewerbe nutzt (hüstel - glaubt man dir höchstens, wenn du noch ein Privatauto hast), bekommst du die Steuer wieder. Wenn du das Auto irgendwann mit MwSt. verkaufst, musst du die eingenommene MWSt. an das Finanzamt abgeben, genau wie bei jeder anderen Sache, die du kaufst oder verkaufst.

collo  17.02.2010, 20:56

falsche Antwort, man bekommt immer 100% der MWSt wieder. Der private Anteil wird über den Eigenverbrauch abgerechnet.

Moonie1970  17.02.2010, 21:49
@collo

Klar, hast recht, logisch.

Hei,

also erst mal sind es 8.403,36 Euro, die du zahlst als netto Betrag. die 10.000 Euro sind ja 119 %, sprich: da ist die Mwst schon drin enthalten. Du kannst nicht einfach 19 % von 10.000 ausrechnen und abziehen. du zahlst ja 19 % auf die 8.403,36 und erhältst inkl. mwst dann glatte 10.000,00 Euro.

Sollte man irgendwie doch mal drüber nachdenken, bevor man ein Gewerbe anmeldet. Nur für den Fall, dass du noch öfter die mwst herausrechnen musst.

Dann: Die Mwst, die du nicht zahlst, zahlst du ja erst mal doch an den Verkäufer vom Auto. Das Finanzamt merkt sich jetzt deine auf alle Artikel für das Geschäft gekauften ARtikel und addiert sie.

Für jeden Artikel, den du verkaufst oder jede Dienstleistung, die du erbringst, musst du ja auch Mwst nehmen. Diese Mwst, die du einnimmst, musst du an das Finanzamt weiterleiten mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Und von diesem Betrag kannst du dann Monat für Monat den Betrag abziehen, den die Mwst für deine für's Geschäft gekauften Waren ausmacht, also statt z.B. 2.000 Euro an eingenommener Mehrwertsteuer an das FiAmt zu zahlen, würdest du die Mwst vom Auto abziehen, die 1.596,84 Euro und entsprechend weniger zahlen.

Wenn du das Auto dann weiter verkaufst, musst du ja auf den erhaltenen Kaufpreis wieder mwst nehmen (also extra auf der REchnung ausweisen) und die musst du dann wieder an das Fi-Amt weiterleiten, weil für die eingenommen.

Damit ergibt sich:

du zahlst eigentlich nur die mwst auf den Verkaufspreis von dem gebrauchten Auto.

Aber das errechnen solltest du noch mal üben.

Gruß

Tina

pollo  18.02.2010, 09:42

@Juxmutter: gehts noch komplizierter? Es freut mich, daß Du im und von Hundert verstanden hast...

user1301  17.02.2010, 23:05

Super erklärt!

RobinHood62  17.02.2010, 21:00

" Dann: Die Mwst, die du nicht zahlst, zahlst du ja erst mal doch an den Verkäufer vom Auto. Das Finanzamt merkt sich jetzt deine auf alle Artikel für das Geschäft gekauften ARtikel und addiert sie."

Nicht ganz richtig

Es gibt Fahrzeuge die sind Vorsteuerabzugsberechtigt !

Weiterhin merkt sich das Finanzamt nichts. Woher soll das Finanzamt wissen was er alles kauft ?. Das Finanzamt bekommt über den Steuerberater die Informationen oder dem Betriebsinhaber

Junxmutter  18.02.2010, 09:42
@RobinHood62

Hei,
dass das Finanzamt sich etwas "merkt" sollte heißen, es erinnert sich daran (weil der Steuerberater oder Betriebsinhaber es ihm mitgeteilt haben), nicht, dass es das "bemerkt".

Die Vorsteuerabzugsberechtigung habe ich gerade ganz genau da oben erklärt. Natürlich ist ein Geschäftswagen Vorsteuerabzugsberechtigt. Aber im Laden zahlt er die Mwst ja doch erst mal, zieht sie dann aber von der von ihm weiterzuleitenden eingenommenen Mwst (Vorsteuer) ab. Wobei er dann 2 Monate später für den gekauften Wagen mit 0,00 Mwst erst mal rausgegangen ist.

Fahrzeuge, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind gebrauchte Fahrzeuge, die ich von Privatpersonen kaufe. Weil die keine Mehrwertsteuer erheben und mir somit auch keine Rechnung geben können, auf der die ausgewiesen ist. Damit führen die natürlich keine ans FiAmt an und damit kann ich natürlich von meiner weiterzuleitenden Mwst keine gezahlte Vorsteuer abziehen.

Alles KLar?

Gruß

Tina

RobinHood62  18.02.2010, 14:52
@Junxmutter

@ Junxmutter

Sorry, habe das Wörtchen "nicht " vergessen.

Es sind nicht alle Geschäftswagen/ Fahrzeuge vorsteuerabzugberechtigt. INFO:

http://www.finon.info/blog/vorsteuerabzug-bei-kfz/

Das Fahrzeuge privat nach Paragraph § 25 laufen ist mir bestens bekannt. Da erzählst Du mir nichts neues.

Es Zählt der ware Verkaufspreis, den du erhälst, wenn du den wagen verkaufst. Weicht dieser Preis enorm ab vom Listenpreis, dann mußt du eine Begründung dafür haben, am besten auf dem Kaufvertrag vermerkt,,Motorschaden'' oder so, ansonsten könnte das Finanzamt denken, dass du die Mwst. nicht voll abdrücken willst und ein Teil des Kaufpreises so in die Tasche wandert.

Kleiner Tip: Das mim Motorschaden im Kaufvertrag machen unsere Ausländischen Autohändler ganz gerne.

pollo  18.02.2010, 09:43

Da ist die Finanzverwaltung auch schon hintergekommen.

Du mußt den Wagen plus MWSt verkaufen, also z.B. 2.000,-- + 19% = 2.380,--. Die 380 mußt du abführen ans Finanzamt.