Anzahlung für Gebrauchtwagen zurück verlangen?!

7 Antworten

Natürlich kannst Du Dein Geld zurück verlangen und hast auch das Recht dazu.

Trotzdem kann Dir der Verkäufer Ärger bereiten, indem er es Dir nicht gibt. Dann kannst Du selbst entscheiden, ob Du es je nach Höhe der Anzahlung einklagst (Streitwert???), oder als Erfahrung fürs Leben verbuchst.

Was sollte Dir das sagen? Erst überlegen, dann zahlen... Schon gar nicht für angeblich zurückgelegte Ware oder eine Probefahrt!

Natürlich ist ein Kaufvertrag durch die Anzahlung zustande gekommen. Denn es gibt keinen anderen Grund für eine Anzahlung. Kfz Reservierungen durch Zahlung eines bestimmten Betrages gibt es nicht. Eine Reservierung durch einen Händler ist immer eine freiwillige Leistung und darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

Du hast einen gültigen Kaufvertrag für dieses Auto durch die geleistete Anzahlung. Wenn du es jetzt nach der Probefahrt nicht abnimmst, kann er die Anzahlung als Schadenersatz einbehalten.

Aus Schaden wird man klug für den nächsten Autokauf. Es gibt überhaupt keinen Grund eine Anzahlung zu leisten. Schon mal gar nicht für eine angebliche Reservierung.

Schokorecht  23.01.2015, 19:30

Leider völlig daneben. In der Anzahlung kann in diesem Fall noch kein Kaufvertrag gesehen werden, da sich der Abrede der Parteien nach der Vertragsschluss noch verzögern soll. Selbst wenn der KV geschlossen wäre, könnte der Händler das Geld nicht einfach so behalten. Was für einen Schaden hat er denn?

jetztgehtslos  23.01.2015, 21:40
@Schokorecht

Natürlich ist ein Kaufvertrag durch die Anzahlung zustande gekommen. Denn es gibt keinen anderen Grund für eine Anzahlung.

Ein Schaden kann dadurch entstanden sein, dass der Händler andere potenzielle Kunden abgewiesen hat, da er auf die Erfüllung des Vertrages vertraut hat.

Natürlich muss der Verkäufer dir eine Anzahlung wieder geben, wenn es so vereinbart wurde. Allerdings hoffe ich , du hast dir für die Anzahlung eine Quittung geben lassen? Oder hattest du, als du die Anzahlung geleistet hast einen Zeugen dabei?

Ansonsten könnte der Veräufer ja abstreiten, jegliche Anzahlung erhalten zu haben und dir würde es schwer fallen, ihm das Gegenteil davon zu beweisen ....

timzn 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 17:34

quittung habe ich erhalten. sein kollege meinte auch das ich die anzahlung nicht erstattet bekomme und verwies mich darauf zurück zu kommen wenn dieser vor ort ist.

Hallo,

vermutlich hast du nichts schriftliches,

somit hake es ab, unter Lebenserfahrung.

Gruß