Habe Ärger mit meinem Notar.?
Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da meine Nachforschungen im Internet nicht viel gebracht haben. Folgender Sachverhalt. Ich bin zu einem Notar gegangen um mein Testament zu ändern. Bei dem gleichen Notar habe ich 2012 mein Testament gemacht. Wirsprachen über die Änderung. Orginalton:"Ich mach mir Gedanken und rufe sie an. Kein Anruf stattdessen 3 Monate später ein Entwurf mit dem ich gar nichts anfangen kann einschl. einer Rechnung. Ich wollte nur eine Beratung und keinen Entwurf. Höhe der Rechnung. Seit dem 01.08.2013 müßen Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes in Abzug gebracht werden (§102 GNotKG). Hätte mich der Notar nicht darauf hinweisen müßen. Verkehrswert hatte er noch von 2012. Wie war die Berechnung vor 2012? Wurden dort auch schon Verbindlichkeiten berücksichtigt. Wäre für eine Antwort dankbar, da ich bei der Notarkammer keine Auskünfte bekomme. Vielen Dank schonmal.
2 Antworten
Du mußt nur das zahlen, was du in Auftrag gegeben hast. Widerspruch schreiben und schildern, was ihr genau vereinbart habt und nur für diese erbrachte Leistung bezahlen.
Im übrigen würde ich dir raten, künftig dein Testament ohne Notar zu machen oder maximal beim Notar zu hinterlegen, falls du befürchtest, daß man das Testament nach einem Tod verschleiern würde.
die notarkammer berät dich nicht kostenlos rechtlich.. das kann und darf auch GF nicht...