Hab ein Gebrauchtwagen gekauft mit neuem TÜV gekauft, der jetzt Öl verliert. Gewährleistung?
Hab mir vor 2 Wochen ein 17 Jahre altes Auto gekauft, welches neuen TÜV bekommen hat. Dieser wurde OHNE MÄNGEL bestanden. Jetzt habe ich aber bemerkt, dass sich unter dem Auto eine ordentliche Ölpfütze bildet, wenn es eine Weile steht. Ab zum Kumpel und rein geschaut und siehe da...am Motor läuft Öl raus. Ob Zylinderkopfdichtung o.ä., keine Ahnung, aber auf jeden Fall hätte das der TÜV bemängeln müssen. Meine Frage: Habe ich beim Händler Anspruch auf Gewährleistung für die Reparatur des Schadens? Oder kann er sagen: "Der hatte doch den TÜV neu und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand der Schaden demnach nicht."??? Will mich vorher erstmal erkundigen, bevor ich ihn anrufe, um dann paar Argumente zu haben. Weiterhin war der Lüfter vom Kühler abgeklemmt. Kumpel hat ihn angeklemmt und er lief auch bei ausgeschalteter Zündung. Also ebenfalls eine TÜV-Mangel, da irgendein Steuerelement defekt ist.
5 Antworten
Der TÜV überprüft das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, mehr nicht. Darum hat er auch absolut nichts mit irgendwelchen Gewährleistungsansprüchen zu tun.
Das ein 17 Jahre altes Auto diverse Macken hat, sollte jeder wissen
auch wenn viele Gebrauchtwagenhändler die Gebrauchtwagengarantie nur gegen Aufpreis anbieten oder diese Vertraglich ausschließen, dürfen sie dies garnicht.... die MÜSSEN eine Garantie geben...
im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht bei ihm, im 2. halbjahr bei dir..
wenns also erst 2 wochen her ist das du das Auto gekauft hast, dann ab zum Händler...
erstmal nett fragen (wahrscheinlich nimmt er sich der Sache an) und falls er abblockt dann besteh auf deine Garantie !!!
(zu beachten ist ebenfalls was alles unter den Garantieanspruch fällt)
Hast Du das Fahrzeug von "Privat" oder vom Händler gekauft? Der Händler muss dier eine Gebrauchtwagengarantie geben, da hättest Du Chancen
Das mit dem ÖL und Tür muss der TÜV nicht sehen können wenn kurz vorher eine Motorwäsche gemacht wurde.
Wenn du ihn bei einen Händler gekauft hast solltest du auch schauen ob du eine Gebrauchtwagengarantie für 1 Jahr hast, dann muss er es auf jeden Fall reparieren, ansonsten ist er nicht verpflichtet dazu. Aber vielleicht macht er es dann aus Kulanzgründen gegenüber dem Verkäufer weil sonst sehr schlecht da steht.
Für den TÜV werden die Autos beim Händler immer ein bisschen schick gemacht,Ölwird abgewischt oder der Prüfer wird geschmiert..mit dem Auto ist alles in Ordnung...husch husch einmal um das Auto rumgelaufen und Plakete drauf,alles schon erlebt.Der Verkäfuer brauch allerdings nicht für Mängel haften die auf verschleiss zurückzuführen sind.
Auf verschleiß schön und gut, aber wenn der Lüfter abgeschlossen war, wurde es vom Händler so verkauft also ist er trotzdem wieder schuldig.
Ich glaube sowas schliesst die Gewährleistung aus.Mach dich erstmal schlau wo das Öl direkt herkommt.
Hab es vom Händler. Das Öl am unteren Teil des Motors ist schon länger dran und nicht erst seit 100 km. Ist schon eine dicke schwarze Schicht, die auf den ersten Blick von oben und für mich als Laien, nicht auffällt. Von unten allerdings nicht zu übersehen.