GuV reicht der FiBu nicht als einziges Informationsinstrument aus, warum?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Inhaltlich seh ich nichts falsches. Aber da du wohl Wert auf die korrekten Bezeichnungen legst, dann Kosten und Leistungen und nicht Kosten und Betriebserträge.

Alexej103 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 21:06

Dankeschön, aber ist es nicht "Leistung (betrieblicher Ertrag, Betriebsertrag)" Also kann man doch beides sagen. Aber wenn Leistung besser ist, nehme ich das natürlich.

Yetanotherpage  08.12.2018, 21:13
@Alexej103

Bei der Kosten und Leistungsrechnung grenzt man die Kosten und Leistungen des Kernbetriebes von den Aufwendungen und Erlösen der FiBu ab. Die Abgrenzungstabelle ist auf der Seite der betrieblichen Werte eben in Kosten und Leistungen betitelt.

Wenn du Betriebserträge sagen willst ist das nicht ganz falsch, aber dann sag auch Betriebskosten. Damit es einheitlich ist.

Und in Prüfungen (falls du ne kaufmännische Ausbildung machst) kann es schon sein dass du den Unterschied zwischen Erträgen und Leistungen erläutern sollst.

Alexej103 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 21:17
@Yetanotherpage

Alles klar, danke. Dann nehme ich lieber Leistungen, statt Betriebserträge.

Mir fehlt da noch, dass man eben auch die Bilanz beachten sollte, da man aus einer Bilanz sehr viel erkennen kann, wenn man sich mit Bilanzanalyse auskennt. Das fehlt mir in Deiner Ausführung vollkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alexej103 
Beitragsersteller
 28.12.2018, 22:22

Ich habe für meine Antwort 2 von 8 Punkten bekommen. Habe mir die Lösung nicht abgeschrieben, deswegen kann ich sie dir erst in ein paar Tagen geben.