Muss ich eine Rechnung zahlen, für dessen Dienstleistung wir vorher nicht über Preise informiert wurden?
Hallo zusammen,
um unsere defekte Markise im Garten überprüfen zu lassen, haben wir bei einem örtlichen Markisen-Unternehmen angerufen und gefragt ob sich das mal jemand anschauen kann. Am Telefon haben wir extra gefragt ob das ganze was Kosten würde, da hieß es nur "...nein, wir können uns das ja erstmal anschauen."
Von der Firma waren zwei Herren vor Ort, haben sich das ganze angeschaut und konnten nur feststellen, dass der Motor der Markise wohl defekt ist. Bevor die beiden gegangen sind, musste ich noch einen Zettel unterschrieben, auf denen lediglich die Zeit bestätigt wird, in der die beiden vor Ort waren (Durchschlag liegt vor). Auch hier kein Wort von Kosten.
Einige Tage später lag plötzlich eine Rechnung in der Post für die Überprüfung der Markise.
Meine Frage: Muss ich die Rechnung zahlen, wenn ich in keinster Weise vorher über etwaige Kosten informiert wurde?
Vielen Dank im Voraus! z0z00
5 Antworten
du hast doch einen Auftrag erteilt; nämlich dass jemand nach deiner Markise schauen soll!
Am Telefon haben wir extra gefragt ob das ganze was Kosten würde, da hieß es nur "...nein, wir können uns das ja erstmal anschauen."
irgendwie fehlt die Beweisbarkeit der Aussage. Sowas sollte kostenfrei sein. Da würde ich zunächst mal ein Gespräch mit dem Chef suchen
Reparaturauftrag wurde nicht erteilt? dann wundert mich auch die Rechnung nicht.
Hallo z0z00,
wie Du es schilderst, sieht es aus, als wärst du im Recht. Dir kann keine Rechnung ausgestellt werden, über die Du im Voraus nicht belehrt wurdest. Das ist wie z.B. sein Auto zur Prüfung zu geben & anschließend gesagt zu bekommen das Teile getauscht wurden und gezahlt werden muss.
Ohne Unterschrift für die durchzuführenden Arbeiten darf auch nichts in Rechnung gestellt werden. Dazu dienen Kostenvoranschläge. Selbst eine mündlich mitgeteilte Summe ist ununterschrieben nicht gültig.
Du solltest Dir dennoch den unterschriebenen Zettel durchlesen, ob die Kosten evtl. angesprochen wurden - und somit zulässig sind.
Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du schriftlich einen Widerspruch an das Unternehmen senden und denen den Sachverhalt schildern.
Solltest Du eine Rechtsschutz-Versicherung haben, so stehen Dir oftmals kostenlose Hotlines zur Verfügung, die Dir gerne näher erläutern, inwiefern Du im Recht stehst & ob es lukrativ ist einen Rechtsstreit zu beginnen (falls das Unternehmen stur sein sollte)
Viel Erfolg bei der Angelegenheit!
MfG PureThinking
Der Markisenunternehmer macht sowas ja nicht aus Nächstenliebe, sondern um Geld damit zu verdienen und davon zu leben.
Ich halte es für selbstverständlich, dass er eine Rechnung schreibt, wenn kein Auftrag erteilt wird.
wer arbeitet denn heute noch umsonst ???
du hattest 2 fachleute vor ort die sich den schaden angesehen haben... wer soll denn die zeit zahlen ?? die an.-und abfahrt... ganz klar.. DU !!
da werden handwerker bestellt , die sagen der motor ist defekt , später wird im nächsten baumarkt das teil gekauft und selbst montiert... der handwerkerbetrieb schaut ins leere ??
außerdem , wenn man etwas unterschreibt ist doch klar das eine rechnung kommt .. oder ??
ein kostenvoranschlag wird heute schon von vielen fa. in rechnung gestellt.. ausgenommen wenn ich z.B. mit dem pkw in meine vertragswerstatt fahre, aber doch nicht wenn 2 monteure zum kunden fahren müssen.. dort den schaden besichtigen und dann noch die abfahrt haben.. da sind schnell 60 min. weg... wer soll das denn zahlen ?? der chef ?? aus der portokasse ??
Selbst die Typen könnten am Telefon sagen, du kriegst eine Millionen. Kriegst du sie dann trotzdem. Nein. Es liegen keine beweise da. Natürlich sollten die Informationen stimmen, die sie sagen. Aber wenn es um Geld geht...naja.
Hast du irgendwo was schriftliches, wo dort steht, dass du nicht bezahlen musst. Denn nur das zählt.
Mfg
Niemand arbeitet umsonst.
Dennoch werden oftmals Kostenvoranschläge von Firmen kostenlos erstellt, damit der Kunde die zu erledigenden Arbeiten schriftlich inkl. Preis vor sich liegen hat & anschließend entscheiden kann, ob er die Dienste in Anspruch nehmen will.
Ansonsten kann für jede telefonische Beratung eine "x"-Pauschale von z.B. 100€ in Rechnung gestellt werden.
Ich fänd das nicht lustig.
Ein unbetitelter, vorher nicht abgesprochener Betrag sollte definitiv angezweifelt werden. Sonst kann die Summe ja frei gewählt werden (1 Std. Beratung = 100 / 1000 / 10000€ )