Kann man einen Tierarzt, aufgrund von groben Behandlungsfehlern, die Folgebehandlungkosten bei einen anderen Tierarzt in Rechnung stellen?

5 Antworten

schwierig gestaltet sich der umstand das du den auftrag erteilt hast und nicht unterbunden hast, derartige fehler zu machen am "gegenstand" wenn einer auf mein auto einhaut, dann rufe ich doch auch erstmal stopp - und gehe nicht schweigend zur nächsten instanz und melde das dort formal.

Die in rechnung gestellten kosten, sind hinfällig, wenn du wirklich den schneid dazu hast das mit einem anwalt zu thematisieren, die frage bliebe aber, welcher anwalt das macht für eine streitsache um die 50 euro plus entstandene auslagen. 4 stellig ist bedauerlich in jeder hinsicht, aber kein argument für irgendwas.

Stell dir vor das wäre ein pferd, dann wäre allein schon der erste besuch das vierfache von deiner sorge wert gewesen und wir würden über einen ebenso unverhältnissmäßigen wert sprechen.

Ein arzt - ist kein wunder, sondern ein mensch der sich einem beruf verschrieben hat. ein beruf, dient in unserer welt in erster linie dem eigenen überleben.

Wenn du wirklich geld verlangen möchtest von dem ersten arzt, dann bist du da ziemlich auf weiter flur mit einem meerschweinchen. Selbst eine siamesische katze hätte schlechte karten ohne einen echten liebhaber der genug geld hat sich den kram an die backe zu binden. Sorry das ich dir das so sagen muss.

BlaueSocke99 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 04:26

Es geht mir hauptsächlich um die Kosten die mir bei den anderen Tierarzt entstanden sind.
Die Frage ist auch berechtigt ob ich ihr meine Arbeitszeit in Rechnung stellen kann.
Die 50 Euro gipfelt nur die ganze Sache.

Der geforderte Schadensersatz liegt somit bei mehreren tausend Euro ( 1500 - 3000 Euro)

Hier liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. Ich als Kunde gehe davon aus das die Ärztin weiß was sie da macht. Ich muss das nicht wissen. Ich hab den Meerschweinchen nicht die Zähne rausgebrochen. Mein Auftrag war es, dass mein Meerschweinchen wieder richtig fressen kann.

xxfistexx  09.04.2021, 04:28
@BlaueSocke99

der arzt, handelt stets im besten wissen und gewissen. Das risiko liegt dabei bei dir.. Einen ausfall für ein "hobby" mit einem hobby-gegenstand wird sicher nirgendwo kompensiert werden. Es ist schade, aber realität.

BlaueSocke99 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 04:42
@xxfistexx

Auch wenn mir deine Antwort nicht schmeckt danke ich dir für deine Antwort. Auch wenn ich es nicht für Gerecht halte muss ich mich wohl auf Unrecht (von mir so empfunden) einstellen.

xxfistexx  09.04.2021, 04:48
@BlaueSocke99

In einer anderen welt kann man auch einen hersteller verklagen dafür das er frischen und warmen kaffee verkauft. Aber welcher anwalt wird dich vertreten und ist erfahren genug, bei einem "meerschweinchen-fall" ?

verreisterNutzer  09.04.2021, 07:05
@xxfistexx

"der arzt, handelt stets im besten wissen und gewissen. " Das ist ja offensichtlich nicht der Fall gewesen.

Könnte der FS das beurteilen, hätte er wohl kaum zugeschaut, was die 1. TÄ da macht.

verreisterNutzer  09.04.2021, 07:10
@BlaueSocke99

Du kannst dennoch- wenn du respektvoll bleibst- diese Geschichte bekannt machen. Achte darauf, dass du keine Schuld zuweiset, sondern die Vorfälle sachlich beschreibst. Das würde ich - wäre ich der Meeri- Besitzer- auch tun.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, Bewertungen zu hinterlassen. Auch da bitte sachlich bleiben.

Was du als erstes machen kannst, ohne dass es dich weiter Geld kostet, wäre den Fall der Landestierärztekammer zu schildern. Schriftlich mit Bitte um Klärung. Diese wird dann den Tierarzt anschreiben und dort ebenfalls um Stellungnahme bitten. Dann hast du schon mal eine erste Einschätzung, wie der Fall sich entwickeln kann, bevor du einen teuren Anwalt einschaltest.

Sicherlich wird auch die Frage auftauchen, ob der erste Tierarzt ein Fachtierarzt für Kleintiere ist, oder „nur“ ein Tierarzt ohne Facharzt.
Tierärzte sind verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden, allerdings müssen sie das nicht in allen Themen. Es gibt Fachtierärzte für Kleintiere und Tierärzte mit Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde. Hier würde man sicher eher zu deinen Gunsten entscheiden, wenn eine Spezialisierung vorliegt und dennoch diese veraltete Methode angewendet wurde.

Wir haben früher die Zähne auch mit Zange gekürzt, das war tatsächlich eine gängige Methode, bis man gemerkt hat dass es sinnvoller ist, die Zähne in Narkose abzusägen/schleifen.

Was ich leider häufig mitbekomme, Kunden rufen an und fragen was es kostet die Zähne zu kürzen. Tierarzt a) sagt z.B. 20 Euro, Tierarzt b) sagt 80 Euro.

Der Kunde fragt nicht warum oder wie gearbeitet wird, sondern geht einfach da hin wo es günstiger ist. Und Zack, da ist der Unterschied in der Leistung. Tierarzt a) knipst mit Zange (kann gut gehen oder eben nicht), Tierarzt b) schleift in Narkose (fachlich deutlich besser).

Ich will dir nicht unterstellen dass du das so gemacht hast, aber es zeigt einfach wie wichtig es ist, nachzufragen welche Leistung in welchem Preis enthalten ist. Der reine Preisvergleich ist oft nicht sinnvoll. Dies nur am Rande für evtl. mitlesende.

Hallo, wenn die Tierärztin nicht freiwillig zahlt, wirst du sie verklagen müssen;

Als Kläger bist du allerdings für dein Klagebegehren beweispflichtig;

Allein deine Einschätzung, dass ein grober behandlungsfehler vorliegt, wird vor Gericht nicht reichen;

Du wirst ein Gutachten vorlegen müssen, das bescheinigt, dass ein evtl grober verstoss gegen die ärztliche Pflicht vorliegt und dass auch die entstandenen Folge Kosten notwendig waren;

Als Kläger musst du die Gutachten Kosten vorstrecken;

In einem ähnlichen Fall, das Tierchen war nach einer Behandlung verstorben, wurde vom Amtsgericht Hannover die Klage abgewiesen;

So wie ich es sehe brauchst Du einen Anwalt für Zivilrecht;

Sollte sich der Anwalt über die Erfolgsaussichten nicht sicher sein wird er dir evtl von einer Klage abraten oder einen Vergleich anstreben, wobei regelmässig jede Partei ihre Kosten selber trägt;

Solltest du die Klage verlieren, trägst du ALLE Kosten aelber, also auch einen Gutachter und die Kosten der Gegenseite;

Strafrechtlich vorgehen kannst du auch, aber mit schadensersatz hat das nichts zu tun;

So sehe ich das, bin aber kein Anwalt

Tut mir sehr leid um dein geliebtes Wesen, und nein es zählt nicht als "Gegenstand" im Strafrechtlichen gebrauch. Sonst gäbe es auch kein Tierschutzverein. Aber den Tatbestand der Fahrlässigkeit wird man hier nicht zu Geltung bringen können. Ob die Methode veraltet aber dennoch praktiziert werden darf, kann ich auch nicht beurteilen. Ich hoffe dem Meerschweinchen geht es bald wieder besser und darf noch weiter froh geliebt und umsorgt werden.

Ich empfehle von meiner Seite aus direkt beim Tierschutzbund deiner Region diese Frage zu stellen. Die können garantiert auch entsprechende Fachanwälte aufzählen : https://www.tierschutzbund.de/organisation/ueber-uns/tierschutzvereine/

Woher ich das weiß:Recherche

Unabhängig vom eventuellen Behandlungsfehler, den ich nicht beurteilen kann, liegt deine Schadensersatzforderung so weit über dem Wert des Meerschweinchens, dass du damit nicht durchdringen wirst.

verreisterNutzer  09.04.2021, 07:12

Das ist nicht relevant.

verreisterNutzer  09.04.2021, 07:17
@Oponn

Ja. Sicher...