Buchung von Vorauszahlungen
Thema Vermietung: Die Nebenkostenvorauszahlungen meiner Mieter soll ich unter "Erhaltene Anzahlungen" (= Verbindlichkeiten) buchen, während meine eigenen Vorauszahlungen für Strom, Wasser, etc. direkt auf die Erfolgskonten zu buchen sein sollen. Am Ende des Jahres ergibt sich dadurch die Situation, dass ich eine Menge Kosten hatte, die ich den Mietern aber erst im Folgejahr mit der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen kann. Gerade im ersten Jahr folgt daraus ein Minus in der GuV. Ist das so gewollt, oder muss ich die Vorauszahlungen der Mieter anders buchen?
(PS: Ich vermiete privat, muss also keine kaufmännische Buchführung betreiben. Aber es interessiert mich doch, ob das Jahr erfolgreich war oder nicht.)
3 Antworten
Mit dem Buchungsvorgang hat das nichts zu tun.
Wenn Du im ersten Jahr ein Minus hast wurden entweder die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, die Mieter haben weit mehr Kosten verursacht als veranschlagt oder die Kosten des Vermieters sind gestiegen.
Du führst eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung. Die Mietnebenkosten sollen in Regel die tatsächlichen Kosten wiederspiegeln. Je nachdem ob Du nun Heizung/Wasser mit drin hast varieren die Kosten aber nicht die Einnahmen. Für Deine eigene Rechnung und zur Erleichterung der Steuererklärung würde ich folgendermassen vorgehen. Du buchst die Mieteinnahmen inkl. der Nebenkosten als Ertrag. Die Aufwendungen wie gehabt. Wenn Du das Jahr abgeschlossen hast, hast Du den Gewinn oder Verlust fürs Finanzamt. Da kannst Du gar nichts anderes angeben, da du keine doppelte Buchführung machen kannst - es sei denn, du bist dazu verpflichtet. Für Deine eigene Ergebnisrechnung muss Du dann zunächst die Nebenkostenabrechnung machen. Da geht sowieso kein Weg darum herum. Dann weist Du wieviel zu Deinem Finanzamtergebnis hinzu/abgezogen werden muss. Im darauffolenden Jahr ist es dann nicht ganz so krass, da Du in Deiner Rechnung schon mal die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr drin hast. Ich hoffe Du kannst mir folgen - ist schon spät.
Normalerweise bucht man das auf Transitorische Passiven / Aktiven. Also ein Zusatzkonto, welches am Ende des Jahres ausgleicht und Anfang des Jahres wieder aufgelöst wird. Damit hat man eine Übersicht und keine verkorkste Erfolgsrechnung.
lg googleme
> Normalerweise bucht man das auf Transitorische Passiven / Aktiven
.
Das sind doch Bilanzkonten - raschu ist aber Privatperson und nicht bilanzierungspflichtig.
Oder hab ich da was falsch verstanden?