Brille geschenkt bekommen und jetzt soll ich sie doch zahlen?

7 Antworten

Geschenk ist Geschenk. Du brauchst etwas Geschenktes weder zu bezahlen, nochzurückzugeben.

Mir persönlich ginge es gegen die Ehre so ein Geschenk zu behalten. Ich würde es einfach wieder zurück geben und fertig. Dann hätte ich nichts mehr damit zu tun. Bezahlen würde ich auf keinen Fall! Das musst du, rechtlich gesehen auch nicht.

Trueffel0406 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 19:29

Ich hab auch absolut keinen nutzen von der Brille.  Hatte mir das auch schon überlegt das ich einfach hinfahre und sie ihm wieder gebe. Dann will ich das aber schriftlich von ihm das ich sie ihm wieder gegeben habe

landregen  20.05.2016, 19:38
@Trueffel0406

Du hast ja keinen Kaufvertrag, du hast sie nicht im Laden gekauft, du hast sie ausdrücklich als Geschenk bekommen. Wenn du sie zurück gibst, werden sie sich wahrscheinlich weigern, dir eine Bestätigung zu geben. Aber du brauchst sie nicht.

Xipolis  22.05.2016, 01:08
@Trueffel0406

Truellel0406,

Du hast natürlich bei Herausgabe einen Rechtsanspruch auf eine unterschriebene Quittung nach § 368 BGB!

Xipolis  22.05.2016, 01:13
@landregen

Eine rechtlichen Anspruch auf eine Quittung hat sich allerdings schon und sie kann die Herausgabe verweigern, wenn nicht Zug um Zug die Quittung erstellt wird.

landregen  22.05.2016, 05:27
@Xipolis

Recht haben und bekommen sind zweierlei...

Xipolis  22.05.2016, 17:43
@landregen

Klar, landregen, sehr wahr sogar.

In dem Fall würde ich der Fragestellerin aber nahelegen eine Herausgabe nur unter Zeugen vorzunehmen bzw. zu verweigern.

Nein, natürlich nicht.

Wenn überhaupt kann hier nur der Vater selbst ( der Optiker ) eine Forderung geltend machen.

Zudem erhält man immer vor Auslieferung eine Rechnung. Ohne Bezahlung bekommt man regelmäßig  die Brille nicht ausgehändigt.

Also mach Dir erst einmal keinen Kopf, warte ab, ob der Vater überhaupt eine Forderung stellt. Dein Freund hat wahrscheinlich im Geschäft des Vaters keinerlei Befugnisse.

Trueffel0406 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 19:28

Ich hab mit seinem Vater telefoniert von ihm kam nur das ich das mit seinem Sohn zu klären habe, er mischt sich da nicht ein.  Als ich dann meinte das er sich als Geschäftsinhaber aber da einmischen sollte hab ich keine Antwort mehr bekommen. 

mepeisen  20.05.2016, 19:35
@Trueffel0406

Lass es einfach. Ich würde gar nichts machen. Auch nicht telefonieren. Wie hier schon steht: wenn ein Inkasso kommt kurz widersprechen.  Ich empfehle: " wertes Inkasso.  Ich habe bei xyz gar keine Brille gekauft. Sie möchten mir bitte einmal einen Bestellschein oder ein Rezept vorlegen."

Selber Tenor vor Gericht. Denn wenn es nie eine Bestellung auf deinen Namen gab kann der auch nie einen Kaufvertrag nachweisen. Dass du sowieso lieber Kontaktlinsen trägst können bestimmt genug Zeugen bestätigen oder?

Da musst du nicht mal schwindeln.  Er ist in der beweispflicht dass es einen Kaufvertrag gibt.

wilees  20.05.2016, 19:35
@Trueffel0406

Warte einfach ab, sollte ein Schreiben eines Inkassounternehmens
kommen, widersprich der Forderung. Erst einmal hast Du es lediglich mit einem frustriertem, verzogenem Jüngelchen zu tun.

Sollte der Vater wirklich eine Rechnung stellen, dann bring die Brille in den Laden zurück.

( Bitte Zeugen mitnehmen und sich den Empfang auf einem vorgefertigten Schreiben mit Bild der Brille quittieren lassen )

Xipolis  22.05.2016, 01:17
@wilees

Ich würde die Brille auch zurückbringen. Der Vater kann ja nichts dafür. Von der Freundschaft zum Sohn würde ich mich allerdings distanzieren.

Allerdings rechtlich kann sie die Brille behalten, denn eine Schenkung kann nur bei grober Undankbarkeit oder einer Verfehlung widerrufen werden (§ 530 Abs. 1 ZPO). Dieser Widerruf muss entsprechend erklärt werden (§ 531 Abs. 1 ZPO).

Nein, Du musst natürlich nichts zahlen, denn es handelt sich um eine Schenkung nach 516 Abs. 1 BGB. Da die Brille bereits übereignet wurde, liegt auch kein Formfehler vor (§ 517 Abs. 2 BGB).

Eine Schenkung kann nur widerrufen werden, wenn Du eine schwere Verfehlung begehst oder Dich grob undankbar zeigst (§ 530 Abs. 1 BGB).

Insoweit solltest Du gelassen bleiben und dem jungen Mann klar machen, dass Du wie eine Prostituierte zu kaufen bist.

mepeisen  22.05.2016, 10:42

Im letzten Absatz fehlt ein "nicht" ;-)

Xipolis  22.05.2016, 17:40
@mepeisen

Danke für den Hinweis. Ja, das sollte da stehen.

Wenn ein Optiker von Brille spricht, meint er eher das Gestell. Die Gläser gehen extra. So könnt ichs mir jetzt vorstellen. Habt ihr da nicht so genau drüber geredet?

Trueffel0406 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 19:31

Er meinte die komplette Brille. Sein Vater hat noch gemeint das die Gläser wohl recht teuer werden würde. Ich sagte dann sogar das ich eigl keine brauche und gar kein Geld habe. Worauf sein Sohn dann gemeint hat er zahlt das alles und sein Vater solle ihm das vom Gehalt abziehen. Er arbeitet wohl ab und an in dem laden seines Vaters

Xipolis  22.05.2016, 01:10
@Trueffel0406

Der Kauf der Brille ist zwischen Deinem Freund und dessen Vater erfolgt. Dein Freund hat Dir dann die von ihm gekaufte Brille geschenkt.

Ein Widerruf kommt nur bei einer Verfehlung oder grober Undankbarkeit in Betracht.

Das was Dein Freund wollte war eine Gegenleistung und die kommt bei einer Schenkung nicht in Betracht.