Guten Abend Ich habe ein Problem mit einen schreiben vom Arbeitsamt?
Ich habe momentan ein Problem mit einen Schreiben von der Bundesagenturfür Arbeit Inkasso Service bezüglich ein Mahngebühr von 822,00 EUR , Da das schreiben aber direkt vom Gerichtsvollzieher kommt. Habe ich mich natürlich mit der Arbeitsagentur(Recklinghausen) in Verbindung gesetzt jeweils zweimal mit verschieden Antworteten. Ich wäre nicht im System aufzufinden und es geht um ein Schreiben vom Januar .das aber irgend wie nicht eingetragen ist . Der Mitarbeiter konnte mir leider keine genaueren Informationen geben . Darauf begab ich mich mehrmals zur Arbeitsagentur in Leipzig wieder mit den gleichen Antworteten . Am Tag darauf hatte ich mich mal in der Bußgeldstelle erkundigt . Es kommt auf keinen fall von ihnen meinte die Dame am Telefon . Habe mich dann nochmal mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung gesetzt , er meinte es kommt von der Arbeitsagentur darauf versuchte ich ihm zu erklären das ich mich dort mehrmals gemeldet habe und die in ihren System nichts finden . Der her Gerichtsvollzieher hatte den nächste Termin schon angekündigt . Ich hoffe mir kann jemand helfen , Tschuldigung falls ich mich verschrieben und etwas falsch geschrieben habe . Schonmal danke im Vorraus
3 Antworten
Lasse Dir vom Gerichtsvollzieher eine Kopie der Festsetzung der Vollstreckung geben, dann kannst Du zumindest prüfen, von wann der Bescheid ist und ob er sich wirklich gegen Dich richtet.
Du weißt noch, wie die Sachbearbeiter vom Namen her heißen? Du könntest kurzfristig eine sogenannte "Vollstreckungserinnerung" einreichen. Zielsetzung so einer Erinnerung ist es, formal fehlerhafte Vollstreckungen zu rügen.
Zielsetzung bei dir wäre:
1. Korrekte Bevollmächtigung wird angezweifelt (keine Daten im System der zuständigen Arbeitsagenturen Recklinghausen/Leipzig enthalten)
2. Korrektheit des Bescheides wird angezweifelt (keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen erhalten, für die beiden Arbeitsagenturen nicht nachvollziehbar, was weswegen gefordert werden soll)
3. Personenverwechslung o.ä. wird vermutet
Begründung: Die jeweiligen Sachbearbeiter (beim Namen nennen) haben nichts im System, haben ausgeführt, dass von dir gar nichts gefordert wird und du keine Schulden bei der Jobagentur hast. Dir sind keine Schreiben zugegangen. Damit ist bereits die Rechtskraft des Bescheides nicht gegeben, dir wurde zu keinem Zeitpunkt eine Beschwerdefrist o.ä. eingeräumt. Da auch nichts in dem System der zuständigen Arbeitsagenturen ist, wird stark bezweifelt, dass du die korrekte Person bist oder dass die Schuld überhaupt existiert.
Diese Vollstreckungserinnerung mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckungshandlungen kannst du mündlich bei einem Rechtspfleger des örtlichen Verwaltungsgerichtes abgeben.
Ggf. mit Hilfe eines Anwalts., wenn du dir selbst unsicher bist.
Ich drücke dir die Daumen, dass es sich aufklärt.
Hi :)
Das ist wirklich eine unangenehme Situation. : /
Lasse dir die Antworten Schriftlich geben und verständige einen Anwalt. Da gibt es vielleicht eine Verwechslung....