Gutachten vom Gericht & Jugendamt?
Hallo meine Lieben,
Habe da eine Frage oder kennt sich jemand vllt damit aus. Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt und lebt in eine Pflegefamilie komm auch mit der Familie klar und mit mein Sohn sowieso. Weil Ich zu jung und unerfahren war und mein ex mehr geglaubt habe kam ein Gutachten das ich Erziehungsfähig bin und das der da bleiben musste aber um mein Sohn geht es jetzt nicht wirklich. Bin jetzt wieder schwanger und das nach 7 Jahren und habe mir Hilfe geholt bei eine Schwangerschaft Beratung umd sie meinte ich soll Jugendamt mit ins Boot holen was ich auch tat aber mit Angst. Ich kenne die Frau vom Jugendamt nicht da sie neu ist ich habe nur mit ihr am Telefon besprochen und ihr mein Anliegen geäußert aber weil ein Gutachten von 7 Jahren vor liegt und da nicht Erziehungsfähig war können die es jetzt mir nicht mehr vor enthalten oder?
Sie hat mit mir ein Termin vereinbart um die Wohnung anzuschauen wie die Wohnräume sind weil ich bei meine Eltern wohne werden die auch bei dem Termin bei sein müssen. Gibt es nicht noch ein Gutachten die es neu gemacht werden müssen? Hab wirklich jetzt Angst das sie mir jetzt mein Kind auch noch weg nehmen nur wegen dem Gutachten vor 7 Jahren.
3 Antworten
Meiner Cousine wurde eins weggenommen, vier Jahre später kam das nächste zur Welt, weitere zwei Jahre später noch eins und wieder zwei Jahre später das vierte dann nach nochmal zwei Jahren kamen diese drei alle weg dann wurde sie wieder schwanger und zurzeit ist dieses fünfte Kind wohl noch bei ihr also nein es gibt keine Pauschale oder so.
Also ich halte es für unwahrscheinlich aufgrund des Beispiels meiner Cousine. Du müsstest schon sehr verkacken. Aber wenn du gut für dein Kind und dich selbst sorgst wird nichts passieren. Die fragen halt etwas aufdringlich.
Nein, das werden sie nicht. Du bist 7 Jahre älter und hoffentlich dann auch 7 Jahre reifer geworden.
Wenn das Kindeswohl gewahrt ist, wird niemand dir dein Kind wegnehmen.
In dem Gutachten (welches dir ja vorliegt) ist begründet, warum dir damals die Erziehungsunfähigkeit "bescheinigt" wurde, treffen diese Punkt heute nicht mehr zu, hast du das Recht, dass ein neues Gutachten erstellt wird.
Das solltest du auch tun. Das Jugendamt hat sonst leichte Karten beim Familiengericht, wenn es "auf die Idee kommt", auch bei deinem zweiten Kind einen Sorgerechtsentzug zu beantragen.
Ich hoffe sehr das sie mein 2tes nicht weg nehmen. Würde dafür alles tun.