Gutachten DEKRA/TÜV nach Unfall. Kann mir jemand erklären, was das nun bedeutet?
Hallo!
Ich hatte letzte Woche einen Motorradunfall. Eine Dame ist mir draufgefahren. Die Schulfrage ist geklärt, da die Dame nichts abgestritten und die Schuld zugegeben hatte. Nun. Der Schaden ist wohl so hoch, dass ein Gutachter vond er Dekra sich das angesehen und ein Gutachten erstellt hat.
Ich muss wissen, wie ich das zu verstehen habe und was nun die Beste oder klügste Entscheidung ist. Was ist, wenn ich mich dazu entscheiden würde, dass das Motorrad nicht repairiert, sonder verkauft werden soll? Was würde die Versicherung mir dann auszahlen? Oder was ist denn bei dem Ergebnis dieses Gutachtens überaupt empfehlenswert, wie ich mich entscheiden sollte? Lohnt sich da nun überhaupt eine Reperatur? Immerhin ist das nun ein Unfallfahrzeug, wodurch ich beim Wiederverkauf eine erhebliche Wertminderung haben würde.Was wäre nun die köügste Entscheidung? Reperatur? Oder Verkauf? Und falls Verkauf, was würde die Versicherung mir zahlen?
Für das Motorrad hatte ich beim Kauf vor einem Jahr 7.800€ brutto gezahlt. Ursprünglicher Neupreis (Vorbesitzer) lag bei rund 14.000€
Hier die Screenshots mit dem Wesentlichen vom Gutachten.
4 Antworten
Wenn Du keine Schuld hast, ist es ja Dein Gutachter, und der erklärt bestimmt alle offenen Fragen.
Ich täte meinen Schrauber mit einbinden, ob er reparieren lassen würde oder für einen Ersatz wäre.
Beide Varianten sind ja möglich.
Und die Wertminderung fällt ja schlapp aus, Dein Gutachter schreibt 200 EUR.
Wird repariert, gibt es rd. 7.000 EUR, die Summe vom Gutachter, Deine Auslagen, Dein Nutzungsausfall, die Wertminderung.
Bei einem Verkauf gibt es etwas länger Nutzungsausfall, vielleicht 300 EUR also obendrauf.
Viel Glück.
Das cleverste ist, jetzt ein neues oder neuwertiges beim.Händler zu kaufen. Dann bekommst du auch die Mwst ausgezahlt wenn du den Kauf mit Rechning nachweist, evtl auch mehr als den Zeitwert vom.Gutachten.
Da der Händler das Geschäft machen will wird er dir sicher auch ein Angebot für den Schrott machen und auch die Abrechnung mit der Versicherung machen, d.h. du musdt nicht warten oder zwischenfinanzieren bis die Versicherung zahlt.
Grundsätzlich gilt das"Bereicherungsverbot" Du kannst "nach Gutachten" mit dem Versicherer abrechnen. Dabei wird dir der festgestellte Restwert des Krad von der vereinbarten Summe abgezogen.
Zu welchem Preis du es dann verkaufst, interessiert den Versicherer nicht.
Und falls Verkauf, was würde die Versicherung mir zahlen?
Wiederbeschaffungswert ohne MwSt abzüglich Restwert.
Wenn Du das Motorrad verkaufst bekommst dafür gewiss auch Geld 😃
Zwei befristete Angebote von Ankäufern hast Du ja, kannst auch selbst eben Käufer suchen wenn Du jemanden findest der dir mehr zahlt.
Okey. Aber es kann mir egal sein, was ein Verkäufer zahlt, denn unter dem Stricht heißt das, je mehr ein Verkäufer zahlt, desto weniger die Versicherung. Aber am Ende hätte ich wieder die 7142,86€ oder?
Also angenommen einer zahlt 5000€.
Dann würde die Versicherung mir nur 1142,86€ zahlen. Ist das richtig?
Nein, die Versicherung zieht den im Gutachten höchsten ausgewiesenen Restwert ab, was Du letztendlich mit dem Motorrad machst (anderweitig teurer oder billiger verkaufst oder ins Wohnzimmer stellst) interessiert die Versicherung nicht.
Abzüglich Restwert? Achso. Aber den Restwert würde mir beim Verkauf dann gezahlt werden?
7142,86€ - 3.055€ (?) = 4087,86€ die Versicherung und
3.055,00€ würde mir der Käufer zahlen oder wie?
Also wären es am Ende 7142,86€?