Gutachten bei Gericht Alkohol-Sucht

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Hallo Mini

zuerst einmal mein Respekt an Dich!

du musst dein Pflegekind schon sehr lieben, das sehe ich an deinen anderen Fragen und an deine "Angst" das Kind wieder abgeben zu müssen.

nun aber (wieder) zum Punkt.

die leibliche Mutter hat alles versaut was zu versauen ist, sie wird das Kind bestimmt nicht zurück bekommen.

wenn die Diakonie sagt, sie hätte ihr "Reflexionsverhalten" geändert heißt das nur, dass sie ihr Verhalten gegenüber Alkohol verändert hat.

was aber nichts heißt in Bezug ihrer Sucht!

außerdem hat sie die Auflagen nicht eingehalten die vom Jugendamt gefordert wurden, und das ist das schlimmste was sie machen konnte.

du wirst "dein" Kind behalten dürfen, und das ist auch gut so!

norbert9014  27.09.2012, 20:57

D.h.!!!!

ginatilan  30.09.2012, 15:40
@norbert9014

danke für den Stern und alles Gute für dich

Ich habe wirklich böse Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, damals wollten meine Partnerin und ich ebenfalls Pflegekinder, die Ansichten des Amtes, waren so haarsträubend, das ich letztlich nein sagen musste, jede andere Einrichtung hätte uns sofort Kinder zur pflege überlassen, Kinder zu verstehen und zu lieben reicht beim Jugendamt nicht. Die Eltern, selbst im schlimmsten Zustand haben immer das Vorrecht, für das Jugendamt ist die Beste Lösung man sorgt sich nicht nur um das Kind, sondern auch um die Eltern, da riss mir dann der Faden. Ich drücke dir beide Daumen, vielleicht, ist euer Jugendamt besser.

rapschapschap  29.09.2012, 22:37

Ich habe schon über 20 Pflegekinder gehabt. Die meisten von denen kamen in ihre leibliche Familie zurück. Da ich oft den Kontakt gehalten habe, weiß ich, daß diese Kinder mit deren Eltern hinterher sehr glücklich geworden sind. Das ist zwar nicht immer der Fall, aber das Elternrecht darf nicht übergangen werden. In diesem Fall hier ist das Kind besser in der Pflegestelle untergebracht. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern nur Hilfe brauchen, um ihren Schlamasel wieder in Ordnung zu bringen. Dann sollten die Kinder auch nur zeitweise bei Pflegeeltern bleiben. Will man so etwas auf keinen Fall, dann muß man sich gegen Bereitschaftspflege aussprechen und nur ein Dauerpflegeverhältnis anstreben. Die Wahrscheinlichkeit dann ein Kind zu bekommen ist natürlich geringer. Ein Jugendamt, das ein Kind den Eltern entzieht, nur weil es tolle Pflegeeltern gibt? Was eine Horrorvorstellung! Erst den Eltern helfen, das ist wichtig. Eine Pflegefamilie ist immer die letzte Option. Noch eine Anmerkung am Rande. Pflegeeltern zu sein ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Die meisten Kinder haben schon soooo schlimme Erfahrungen gemacht, daß man sie kaum in die Familie einfügen kann. Es ist eine unglaublich schwierige Aufgabe und in den seltensten Fällen schön. Zumindest in den ersten Monaten. Es ist ein Job der einem alles abverlangt und wichtig in der Gesellschaft. Auch die leiblichen Eltern gehören immer dazu, wenn man das nicht mit sich vereinbaren kann, muß man eigene Kinder bekommen, oder eines adoptieren, wenn einem das verwährt bleibt. Pflegekinder sind kein Ersatz für eigene Kinder, denn sie bringen ihre Familie und deren Geschichte mit. Es braucht unter Umständen Jahre um zusammen zu wachsen.

Mini03 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 11:58
@rapschapschap

Das kann ich so unterschreiben.Wir haben zwei Pflegekinder in Dauerpflege und auch so unsere Erfahrungen gemacht :-)

Angelus2012  30.09.2012, 13:05
@rapschapschap

@rapschapschap: dickes DH! Das deckt sich sehr mit meinen Erfahrungen, und leider treffe ich auch öfters auf PE, die aus genau diesen Gründen nicht für geeignet sind, weil sie die LE einfach nicht akzeptieren können. Die Leidtragenden sind (natürlich) die Kinder.

Ohne dass sie eindeutig beweisen kann dass sie sich gebessert hat, hat sie keine Chance das Kind zurück zu bekommen. Und das geht bei Alkoholproblemen nur durch solche Tests/Gutachten.

Hallo Mini03,

wenn ein Test gefordert wurde wird auch definitiv einer durchgeführt, mehr als 3 mal kann sie sich nicht entziehen. Sie macht sich jetzt schon unglaubwürdig. Ohne Gutachten kein Urteil. Wenn es fehlt wird der Prozess vertagt. Wenn sie sich komplett verweigert wird gegen sie entschieden. Ich würde mir nach deinen Schilderungen keine Sorgen machen das du dein Pflegekind verlierst.

Nachdem, was du schreibst, solltest du dir nicht so viele Gedanken machen. Mit jedem Verstoß gegen die Auflagen, hat sie eigentlich bewiesen, dass sie ihr Alkoholproblem nicht im Griff hat.

ginatilan  27.09.2012, 11:39

DH!!