Gurtpflicht für Busfahrer?

6 Antworten

Hier kannst du es lesen:

http://forum.bustreff.de/index.php?page=Thread&threadID=438

Ausschnitt:

Leute schnallen sich im PKW an weil sie übertzeugt sind das es vernünftig ist , im Bus dagenen ist sehen die Fahrgäste keine Sicherheits gewinn :-( und das hat viele Gründe.

1/ ein Bus ist kein PKW, als Busfahrer habe ich eine 4-8 qm Glassscheibe vor mir die bei einem Aufprall auf mich fallen wird.

2/ einBeckengurt hält nur den Hinter auf dem Sitz, der Oberkörper hat keinen Halt :-(( als Fahre kann mann sein Kopf immer noch bzw. durch "Whiplash" (sorry deutsch Wort dafür kenne ich nicht) den Wirblesäule verletzen

2/ Dreipunktgurte für sind nur für Fahrer bis 1,80M und 80KG geeignet und dürfen nur um max. 10cm verlängert werden :-(((

3/ als Beifahrer :-(((((( hat mann wirklich der Ar**karte - Die alten Drehstühle sind nicht mehr zulässig die heutigen Sitzbänke sind nur für kleinwüchsiger zu gebrauchen, einen "normale" Mensch musst seitwarts sitzen und dan passt der Gurt wieder nicht mehr !

4/ ein Bus ist kein PKW II/ im Bus haben die Gäste mehr Platz (Freiheit) und dient mehr die Kommunikation und Gruppenerlebnis als im PKW, durch Anschallpflicht ist diese Vorteil der der Bus weggenommen

5/ Gurten hilfen mehr in der Stadt wo als Fahrer nicht so vorauschauend fahren kann wie auf der Landstrassen und Autobahnen und der Gefahre durch plötlzliche Bremsen viel höhe ist Vorschlag - Anschnallpflicht in Linienverkehr :-))

6/ Der Bus ist vergleichbar mit der Bahn Vorschlag - Anschnallpflicht bei der Bahn :-))

Das ganze ist so typisch deutsch Aktionismus .-)) wenn was unangenehmes passiert mach einen Gesetz dagen und erst nachher durch denken zb.

der Busfahrer ist verpflichtet die Gäste auf die Anschnallpflicht hinzuweisen :-) ob der Bus Gurte hat oder nicht auch in Chinisisch ? wan die Gäste keine deutsch sprechen

die Toiletten kann man auch ausbauen oder mit sicherheitsgurt ausstatten :-) weil neimand darf im Bus aufstehen (Anschnallpflicht)

Folgende Passagen aus der StVO sind da relevant:

§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ...

4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern

Die Frage ist also, ob der Bus auch stehende Gäste befördern darf. Wenn ja dann herrscht keine Gurtpflicht - wenn nein, dann gilt für die Fahrgäste Gurtpflicht - nicht aber für den Busfahrer.

Ich würde Widerspruch einlegen,

Die entscheidende Rechtsnorm ist § 21a Abs1, Satz 4 StVo (Straßenverkehrsordnung), in der steht:

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

Die "Begründung" dafür, dass entgegen dieses Satzes DOCH ein Sicherheitsgurt angelegt werde muss entnehmen manche Polizisten dem Satz 5, der sagt:

das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

und insbesondere in einem leeren Bus ja dieses Erfordernis zum Verlassen des Sitzplatzes nicht besteht.

Insgesamt ist diese "Kombination" sehr "schwammig" und daher würde ich NICHT zahlen

spychi61 
Beitragsersteller
 03.02.2012, 11:55

Das dies alles sehr schwammig ist, sehe ich genau so..... leider hat sie gleich bezahlt! Wäre schön darüber genau bescheid zu wissen fürs vielleicht nächste mal:)

Holgi0567  03.02.2012, 12:25
@spychi61

Das ist eben das Problem: NIEMAND lässt sich dazu hinreißen, etwas in Richtung "Gurtbenutzung ist nicht vorgeschrieben" schriftlich zu formulieren, keine Behörde und auch kein TÜV/DEKRA. Erstens weil sich niemand im Zweifel dran festmachen lassen will und zweitens, weil man natürlich allgemein sagt: WENN ein Gurt vorhanden ist, ist es IMMER besser, ihn auch zu benutzen, ob vorgeschrieben, oder nicht.

Man müsste es also im Zweifel hochrichterlich durchfechten - und ob ein Griff zum Gurt oder 30 €uronen Bußgeld DEN Aufwand lohnen, muss jeder selbst entscheiden.

spychi61 
Beitragsersteller
 03.02.2012, 11:43

Vielen Dank, die Seite war gut. Nur scheint es wie ich von ihr hörte unterschiede zugeben ob man einen Gast im Bus hat oder nicht. Bezw. war dieser Bus im Linenverkehr eingesetzt. Im Linienverkehr scheint es ja KEINE Anschnallpflicht zugeben.

Holgi0567  03.02.2012, 11:45
@spychi61

Die "Verkehrsart" ist unerheblich, die Frage ist, ob "stehende Beförderung" ZUGELASSEN ist - und das ergibt sich normalerweise aus dem Fahrzeugschein, dort müssen "Stehplätze" eingetragen sein. In Reisebussen ist dies üblicherweise NICHT der Fall, in Linienbussen schon.

Wenn es einen Gurt gibt, muss er benutzt werden. Ich glaube, man muss ihn nicht benutzen, wenn man schnell aussteigen muss- z.B. bei einem Rettungswagen.