Wieviele Personen im Auto tranportieren?
Hallo zusammen!
Mich beschäftigt seit ein paar Tagen die Frage, ob man eigentlich mehr Personen im Auto transportieren darf, als Sitze/Gurte vorhanden sind??
Habe dazu im Internet nur ältere Beiträge gelesen, die besagen, dass dies erlaubt ist. Und zwar wenn zB von 4 Personen auf der Rückbank 3 vorschriftsmäßig angeschnallt sind und die Sicht des Fahrers durch die 4. Person nicht eingeschränkt wird. Diese darf dann unangeschnallt hinten dazwischen "gequetscht werden"...
Da war ich etwas überrascht, dass das tatsächlich erlaubt sei soll....und frage mich, ob sich daran was geändert hat oder heute immer noch so ist...und ob es überhaupt stimmt?! ;-)
Weiß da jemand was genaueres? Danke schonmal! Oder falls es nicht erlaubt ist: Mit welcher Strafe kann der Fahrer ggf. bei einer Verkehrskontrolle rechnen?
PS: Wie gefährlich eine solche Fahrt für den unangeschnallten werden kann ist mir bewusst, Frage ist rein aus Interesse :-)
10 Antworten
http://dejure.org/gesetze/StVO/21.html
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.
Früher war es übrigens wirklich mal so mit dem Dazwischenquetschen. Aber das ist nicht mehr erlaubt.
Es ging sogar soweit, dass der Transport von Personen ausschließlich vom zGG des Fzg begrenzt war.
Und vom Personenbeförderungsgesetz - mehr als 8 Personen darf ein Fahrer ohne Personenbeförderungsschein nicht mitnehmen. :-)
Solange er kein Geld dafür bekommt schon, oder muss neuerdings der Vater, der mit seiner Frau 8 Kinder hat einen Personenbeförderungsschein vorweisen können um mit der Familie in den Urlaub zu fahren ?
Nein, darf er nicht. Allerdings habe ich gerade noch mal nachgeschaut, für mehr als 8 Personen benötigt man keinen Personenbeförderungsschein, sondern einen Busführerschein (Klasse D*). Ein Klasse-B-Schein berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen, "die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind". (§ 6 FeV)
Bei einem normalen PKW darf man meist 5 Personen befördern. Für all diese Personen müssen auch Gurte vorhanden sein, die dann benutzt werden müssen. Die Anzahl der zu beförderbarer Personen steht im FZ-Schein.
nein darf man nicht man darf maximal soviele leute im auto transportieren wie gurte und sitze vorhanden sind vorraus gesetzt jeder ist angeschnallt und wenn ein gurt nicht funktioniert darfst du auf diesem platz auch keinen mitnehmen
nein, jeder muss sich anschnallen können!ausserdem darf die höchstlast nicht überschritten werden und die personenanzahl wieviele es höchstens sein dürfen steht auch irgendwo.....
Hallo Melle91
In einem Fahrzeug dürfen nur so viele Personen sitzen wie im Zulassungsschein eingetragen sind.
Gruß HobbyTfz
Es ging sogar soweit, dass der Transport von Personen ausschließlich vom zGG des Fzg begrenzt war. Selbst der Transport hinter den letzten Sitzen im Kombi (weil der Kofferraum des Kombis im Gegensatz zur Limousine nicht von der Fahrgastzelle getrennt ist) war rechtlich nicht zu beanstanden.