Fragen zum Busfahren: Was muss ich mir gefallen lassen & muss der Busfahrer mich mitnehmen, wenn es auch eine zeitgleiche andere Linie gibt?
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zum Fahren mit dem Bus.
Frage 1: Muss ich mich als Fahrgast vom Busfahrer "bedrohen" lassen? Heute gab es eine Situation, dass der Busfahrer vor seiner nächsten Haltestelle, wo bereits viele Leute eingestiegen sind, eine Durchsage gemacht hat, dass doch bitte alle ganz bis zum Ende durch gehen sollen. Da wir noch lange nicht an der betreffenden Haltestelle angekommen sind, stand einer noch bei der Tür herum. Der musste sich dann folgendes anhören (unverändert): "Wenn der Typ der da in der Mitte steht nicht sofort nach hinten geht, schmeiße ich ihn eigenhändig raus". Wie sieht es da aus? Muss man sich so etwas immer gefallen lassen oder kann man irgendwo eine berechtigte Beschwerde mal einreichen, weil diese Aktionen nicht die einzigen sind.
Zu Frage bzw. Problem 2: Es gibt von meiner Haltestelle morgens 2 Busse, die das gleiche Ziel haben, zeitgleich abfahren, zeitgleich ankommen, aber andere Strecken fahren. Der Busfahrer meint, dass wir in den anderen Bus einsteigen sollen, weil der Bus sonst meistens immer etwas voller wird. Muss ich den anderen Bus nehmen oder muss der Busfahrer mich mitnehmen. Es gibt ja den §22 des Personenbeförderungsgesetzes (Beförderungspflicht). Gilt der hier auch, wenn es eine alternative gibt? Beides sind übrigens offizielle Linien (keine Extra-Schulbusse oder so). Ich fahre halt aber immer mit dem Bus, da eine Freundin dort mitfährt, die aber nicht den anderen Bus nehmen kann, weil sie früher als ich aussteigen muss. Wie sieht es hier aus?
Vielen Dank!
Gruß,
4 Antworten
Ich zitiere mal die
Beförderungsbedingungen für die Verbund-und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif
"(3.2) Pflichten der Fahrgäste
(...)
(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
(...)
(4) Ausschluss von der Beförderung
(1) Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen.
(...)
(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Dieses übt auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus."
Ähnlicher Formulierungen enthalten die Beförderungsbedingungen aller Verkehrsbetriebe, denn sie basieren alle auf der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV).
Also:
- Der Fahrer darf Anweisungen geben, wo Fahrgäste sich hinsetzen oder -stellen sollen.
- Wenn Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisungen die "Ordnung des Betriebes" gefährdet, darf der Fahrer die entsprechenden Personen von der Fahrt ausschließen ("rauswerfen") - ob eine solche Gefährdung vorliegt, liegt dabei im Ermessen des Fahrers.
- Der Fahrer darf Fahrgäste auf "bestimmte Wagen [d. h. auch eine andere Linie] ... verweisen, wenn dies ... notwendig ist" - Alternative wäre nämlich, die Fahrgäste ganz stehen zu lassen, weil er mit einem überfüllten Bus gar nicht fahren darf - Die Beförderungspflicht besteht nach §22 PBefG schließlich nur, wenn
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
ABER:
Bei allem gilt: "der Ton macht die Musik" - wenn also irgendwas nicht so läuft wie gewünscht, sollte der Fahrer trotzdem höflich bleiben.
Statt "Wenn der Typ der da in der Mitte steht nicht sofort nach hinten geht, schmeiße ich ihn eigenhändig raus!" wäre eine Formulierung der Art "Wenn Sie meinen Anweisungen nicht Folge leisten wollen, muss ich sie leider auffordern, den Wagen zu verlassen!" angemessen gewesen ...
Zu Frage 2: Der Unternehmer ist nur dann zur Beförderung verpflichtet, wenn das nicht durch Umstände, die der Unternehmer nicht abwenden kann, unmöglich gemacht wird, steht im Beförderungsgesetz. Wenn der Bus voll ist (bzw. ihr an eurer Haltestelle noch mit einem anderen Bus fahren könnt, und dadurch verhindert wird, dass andere Personen die das nicht können, nicht befördert werden können) darf er das.
Jein.
§ 4 BefBedV:
"(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
...
(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden."
Also:
Wer den Anweisungen des Fahrers nicht Folge leistet (d. h. gegen §4, Absatz 1, Satz 2 verstößt), kann "rausgeschmissen" werden.
Zur ersten Frage: da hat er eventuell etwas überreagiert. Nichts desto trotz ist der Busfahrer dazu berechtigt, für eine Verteilung der Fahrgäste zu sorgen.
Ich war ja nicht dabei, aber wenn es zum Beispiel so war, das sich viele Fahrgäste in der Mitte des Busses gesammelt haben ist das einfach ungünstig
zur zweiten Frage: Ja es gibt Beförderungspflicht. Aber auch hier gilt, der Busfahrer ist auch für die Sicherheit der Fahrgäste verantworlich. Wenn der Bus also zu voll wird, muss er dafür sorgen das die Fahrgäste sich auf andere Busse verteilen.
Zumal es nach deiner Schilderung ja so ist, das es keinen(großen) Nachteil hat, den anderen bus zu nehmen.
Ja, er muss dich mitnehmen, außer es sind bereits alle Plätze im Bus belegt (wenn der Bus schon voll ist)
Zu Problem 1, da musst du dich bei den Verkehrsbetrieben beschweren.
Und zu Frage 1: Der Busfahrer darf nur Personen rauswerfen, die betrunken sind oder andere Fahrgäste belästigen oder sogar gefährden