Darf ein Busfahrer einen Schwarzfahrer im Bus einsperren bis die Polizei kommt?
9 Antworten
Ja. Unter gewissen Voraussetzungen.
Nachdem hier wieder einmal viel Unfug gepostet wird, erkläre ich das mal ausführlicher:
"Schwarzfahren" oder juristisch korrekt "Erschleichen von Leistungen" ist eine Straftat nach StGB §§ 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Bei einer Straftat greift StPO §127, die sog. "Jedermann-Festnahme":
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Zusammengefasst müssen also folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Person muß ohne gültigen Fahrschein ("schwarz") fahren.
2a. Der Verdacht einer Flucht muß gegeben sein (die Person könnte an der nächsten Haltestelle aussteigen)
oder
2b. Die Identität der Person ist nicht sofort feststellbar (z.B: Personalausweis nicht verfügbar oder Herausgabe wird verweigert)
In diesem Fall darf der Fahrer die Polizei rufen und die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (z.B. durch Schließen der Türen).
Ja, das darf man, das nennt sich Jedermannsrecht. Jeder Buerger darf Personen, die im Verdacht stehen, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, bis zur Feststellung der Personalien bzw. wen dieser sich weigert, bis zum Eintreffen der Polizei, festhalten. Die Polizei ist dann unverzueglich zu rufen. In dem Fall wird das Delikt der Freiheitsberaubung nicht verfolgt.
Wie sollte man sich denn sonst auch wehren gegen solche Leute, die haetten dann ja kaum was zu befuerchten, wenn man die nicht mal festhalten duerfte.
Jaein.
Man darf jemanden festhalten, wenn man ihn bei einer Straftat beobachtet bzw. erwischt hat, dieses Recht erlischt aber beispielsweise sofort, wenn die Personalien des Täters der Person bekannt ist, die vom Jedermanns-Recht Gebrauch macht.
Zudem muss es immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben. Bei Schwarzfahren ohne versuchte Flucht, wäre ein "einsperren" meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig und sollte geprüft werden.
Bis zum eintreffen der Polizei greift die
Nach der Jedermanregelung § 127 (1) StPO:
Und ein Angestellter einer Beförderungsgesellschaft sowieso, er ist berechtigt dein Ticket zu kontrollieren. Muss dich auch ohne nicht mitfahren lassen.
nein darf er nicht. das ist der tatbestand der freiheitsberaubung. da es sich beim schwarzfahren nur um eine ordnungswidrigkeit und keine straftat handelt.greift Paragraph 127 stpo hier nicht. der schwarzfahrer kann anzeige wegen freiheitsberaubung stellen.