Güterstand nachweisen aber wie?

2 Antworten

Das ist die Frage, ob man - sofern der Familienstand "verheiratet" ist - in

- Zugewinngemeinschaft

- modifizierter Zugewinngemeinschaft

- Gütergemeinschaft oder

- Gütertrennung lebt.

In Eurem Fall bezieht sich die Frage sowohl auf Dich als auch auf Deinen Vater.

Diese Frage erübrigt sich, wenn die Vertragspartei(en) im Familienstand "ledig", "rechtskräftig geschieden" oder "verwitwet" ist (sind).

snatascha 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:59

Vob meinem vater wird keins verlangt aber von mir schon also müsste ich angeben dass ich ledig bin, reicht das als nachweis aus ich versteh nicht ganz 

Colombo1999  21.08.2016, 20:00
@snatascha

Sas sollte reichen.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, habt ihr keinen Güterstand.

Wenn einer von euch verheiratet ist, ohne Ehevertrag, dann habt ihr Zugewinngemeinschaft. /Das steht im Gesetz und gilt immer automatisch. Es reicht der Bank das zu sagen.

Wenn ein Ehevertrag besteht, dann ist möglich dass da ein anderer Güterstand drin steht. D.h. Du musst der Bank den Ehevertrag vorlegen.