Gültigkeitsdauer für einen Berechtigungsschein

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Hallo "namschup",

für einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ist keine Verjährungsfrist vorgesehen, wonach diese auch nicht eintreten kann. Jedoch kann ein Beratunghilfeschein "verwirken". Grundsätzlich wird eine Verwirkung regelmäßig aber erst dann angenommen, wenn die Verjährungsfrist des zu Grunde liegenden Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts gegenüber dem Antragssteller, also Dir, abgelaufen ist. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (vgl. § 195 BGB).

Zudem setzt die Bewilligung von Beratungshilfe voraus, dass die finanzielle Hilfebedürftigkeit des Mandanten bei Mandatsbeginn (objektiv) feststeht und die Beratungshilfegewährung Gegenstand der Beauftragung war.

Ist dies also bei Beuaftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung Deiner Interessen nicht mehr der Fall, so könnte auch die Berechtigung an diesem Schein sodann verwirkt sein.

Viele Grüße und viel Erfolg in Deiner Angelegenheit. Will.

WillLoman  21.01.2013, 13:54

Herzlichen Dank für den Stern :)

frag beim amt nach. dann weisst du es VERBINDLICH.

das erfährst du bei der rechtsstelle (d)eines amtsgerichts. :)

hatte auch schon oft so einen schein. denke aber mal 3 monate.

der rechtsanwalt darf maximal 10€ von dir verlangen. keine mehrwertsteuer.