Berechtigungsschein für den Anwalt?
Hallöchen,
Ich habe folgende Frage. Heute Mittag war ich bei einem Anwalt aufgrund eines Rechtsstreites beim Autokauf. Ich hab mich zunächst beraten lassen, und habe mich letztendlich gegen das hinzuziehen eines Anwaltes entschieden. Nachdem ich den Anwalt, das möglich Kosten für das Beratungsgespräch fragte, erklärte er ich solle mir einen Berechtigungsschein besorgen. Nun hätte ich gerne eine Erklärung für dumme. Was ist ein Berechtigungsschein? Wo bekomm ich diesen Schein her? Enstehen mir hierdurch weitere Kosten? Was bewirkt dieser und vorallem was passiert wenn ich solch einen Schein nicht vorlegen kann.?
5 Antworten
Ein Beratungshilfeschein kann beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden. Er ist für außergerichtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwalts gedacht. Du gehst mit dem Schein zu einem Rechtsanwalt, zahlst 15 Euro "Eigenbeteiligung" und er kann den Beratungshilfeschein quasi als Gutschein benutzen um ihn gegen Vergütung aus der Staatskasse einzulösen. Um einen Beratungshilfeschein zu erhalten, müssen deine wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) derart gering sein, dass dir Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt werden würde. Das ist regelmäßig bei Menschen die ALG 2 beziehen der Fall. Man kann diese Grenze aber auch als Erwerbstätiger, Schüler oder Student unterschreiten. Des Weiteren darf dein Anliegen nicht mutwillig sein, was man bei den meisten Angelegenheiten aber verneinen kann. Man muss aber aufpassen, dass man den Beratungshilfeschein vor Auftragserteilung beantragt und ausgehändigt bekommt. Eine nachträgliche Gewährung ist zwar auch möglich, dann muss man sich mit dem Rechtsanwalt jedoch schon bei Auftragserteilung darauf geeinigt haben, auf Beratungshilfebasis zu arbeiten.
Korrekt!
Aber Achtung: Du musst beim AG dann an Eides statt versichern, dass noch keine anwaltliche Beratung stattgefunden hat. Hier einfach zu lügen ist mit Blick auf §§ 156, 161 StGB nicht zu empfehlen.
In diesem Falle wäre also wohl die nachträgliche Beratungshilfe das Instrument der Wahl.
Wenn du dieses Schein nicht vorlegst, musst du die Beratungskosten beim Anwalt selbst zahlen.
Das ist ein schein für nicht so reiche Leute (arme) . Denn schein holt man sich beim Gericht . Das kostet nichts weil die Leute nicht so viel Geld haben . Wenn du denn schein nicht vorlegen kannst , musst du denn Anwalt bezahlen .
Bezieher von Sozialleistungen können beim Amtsgericht einen Kostenübernahmeschein für eine Anwaltsberatung beantragen,das muss aber vor dem Beratungsgespräch beantragt werden.