Darf ich den Richter selbst anschreiben oder nur über Rechtsanwalt?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man darf einen Richter kontaktieren. warum nicht? Hab ich selber auch schon gemacht. Man sollte sich aber davor hüten den Richter zu belässtigen, das geht sonst vielleicht schief, auch für die spätere Verhandlung. Allerdings ist ein Richter kein Anwalt. Er muß nicht antworten und er interessiert sich vor allem nicht für irgendwelche persönliche Situationen, das heißt man kann dort Termine oder Vorgänge erfragen. Rechtsberatung oder Hilfe sollte man nicht erwarten. Dafür sind Anwälte oder auch eine kostenlose Beratungsstelle meißt im Gericht selbst vorhanden, zuständig. Du kannst die Rechtsberatung im Gericht anrufen oder lass dich dahin durchstallen. Überlege dir was dein Anliegen ist und frage dann geziehlt nach, welche Möglichkeiten es gibt oder was man tun kann um dein Anliegen zu erreichen. Manchmal liegt das Nichtstun einfach auch an Terminschwierigkeiten.

Natürlich kannst Du den Richter anschreiben. Die Frage die sich aber stellt ist, ob das in einem laufenden Verfahren ratsam ist. Wenn es Dir darum geht, daß das Verfahren beschleunigt werden soll, weil Du endlich geschieden werden willst, dann fasse Dich kurz und laß den Richter das wissen !! Meine Scheidung seinerzeit hat 4 Jahre gedauert:-( !!

sie hat im Moment selbst Probleme, und kommt eben nicht dazu sich richtig um ihre Mandanten zu kümmern. Ich bekomme über sie PKH, man kann dann nicht so einfach wechseln

du kannst erst mal beim Rechtspfleger dieses Gerichtes anrufen und fragen, woran es hapert

Das hat nix mit "dürfen" zu tun. Ein Richter wird dir nicht antworten. Wozu hast du eine RAin? Laß dich über den Sachstand aufklären und frag, WARUM alles ruht.