Beratungshilfe vom Amtsgericht als Arbeitnehmer - Schichtzulage anrechnebar?
Ich werde wohn in Zukunft einen Rechtsanwalt benötigen, aber weiß leider nicht ob ich Beratungshilfe bekommen werde.
Ein Antrag beim Amtsgericht bringt klarheit, das weiß ich wohl.
Im Antrag des Amtsgericht steht dass das Brutto einkommen, sowie Steuern usw. angegeben werden müssen.
Sind Schichtzulagen wie z.B. Nachtschichtzulage auch anzugeben? Ich finde dazu nämlich keine Möglichkeit dies anzugeben und weiß leider auch nicht, ob diese für die Beratungshilfe mit als Einkommen gelten.
Beispiel:Verdienst 1600€ Brutto - in etwa 1150€ Netto (steuerklasse 1)
Einkommen laut Abrechnung mit Schichtzulagen etwa 1700€ netto - davon ca. 550€ Steuerfreie Schichtzulagen. ____
Bei Unterhaltshaltszahlungen oder Insolvenz gab es dazu vom Gericht ein Urteil, das diese Zulagen Pfändungsfrei sind. wäre ja auch schön blöd wenn das einmal angerechnet werden würde, aber z.B. durch Krankheit die Zulagen plötzlich wegfallen würden.
Ich würde gerne eure Meinungen hören und ob jemand schon mal diesen Fall hatte und mir weiter helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen. Alex
2 Antworten
nun im einfachsten Fall fährste zum Gericht und sprichst mit denen oder rufe einfach dort an.
So eine Prozesskostenhilfe ist im Prinzip auch nur ein zinsloses Darlehen. Falls du in den nächsten 6 Jahren über Selbstbehalt kommen würdest musste es abstottern. Erst nach dieser Zeit wird es dir "geschenkt".
Deshalb wäre ein ausführliches Gespräch mit Amtsgericht sinnvoll.
so oder so greif Montag zum Telefon und kläre das mit Gericht selbst denn du kannst dich falls du die Sache selbst bezahlen mußt nicht auf Gutefrage beziehen wo dir erzählt wurde dass du nichts zahlem mußt. Die lachen sich scheckich
das ist mir klar, das ich ich nicht auf ein Portal berufen kann ;)
Ich wollte halt nur einmal wissen, ob jemand in dieser Situation war und ob mir jemand so einen Tipp geben könnte
Ihnen wird Prozesskostenhilfe gegen Rückzahlung von
monatlich 927,00 Euro
gewährt
werden, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Ihre
beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht
auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Ist nur eine Vage Rechnung, da die gesamten Hintergründe fehlen und was an Ausgaben (Miete/Versicherung...) fehlen
Ich hab so einen PKH Rechner auch schon genutzt und wenn ich vom Nettolohn ohne Zulagen ausgehe hab ich -257€.
Sprich mir würde "quasi" alles abgenommen werden.
Aber mir geht es als erstes um die Beratungshilfe und nicht um die PKH. PKH braucht man ja erst, wenn ein Prozess vor Gericht entsteht.
PKH und Beratungshilfe sind meines Wissens nach 2 verschiedene Sachen/Anträge.
Hallo, danke erstmal für die Antwort.
Es geht ja erst einmal um die Beratungshilfe und nicht um die PKH.
Das sind 2 verschiedene Sachen