Beratungshilfe vom Amtsgericht als Arbeitnehmer - Schichtzulage anrechnebar?

2 Antworten

nun im einfachsten Fall fährste zum Gericht und sprichst mit denen oder rufe einfach dort an.
So eine Prozesskostenhilfe ist im Prinzip auch nur ein zinsloses Darlehen. Falls du in den nächsten 6 Jahren über Selbstbehalt kommen würdest musste es abstottern. Erst nach dieser Zeit wird es dir "geschenkt".
Deshalb wäre ein ausführliches Gespräch mit Amtsgericht sinnvoll.

Alex307 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 08:25

Hallo, danke erstmal für die Antwort.
Es geht ja erst einmal um die  Beratungshilfe und nicht um die PKH.

Das sind 2 verschiedene Sachen

newcomer  12.02.2017, 08:29
@Alex307

so oder so greif Montag zum Telefon und kläre das mit Gericht selbst denn du kannst dich falls du die Sache selbst bezahlen mußt nicht auf Gutefrage beziehen wo dir erzählt wurde dass du nichts zahlem mußt. Die lachen sich scheckich

Alex307 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 09:09
@newcomer

das ist mir klar, das ich ich nicht auf ein Portal berufen kann ;)

Ich wollte halt nur einmal wissen, ob jemand in dieser Situation war und ob mir jemand so einen Tipp geben könnte 

Ihnen wird Prozesskostenhilfe gegen Rückzahlung von

monatlich 927,00 Euro

gewährt
werden, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Ihre
beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht
auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Ist nur eine Vage Rechnung, da die gesamten Hintergründe fehlen und was an Ausgaben (Miete/Versicherung...) fehlen

Alex307 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 08:27

Ich hab so einen PKH Rechner auch schon genutzt und wenn ich vom Nettolohn ohne Zulagen ausgehe hab ich -257€. 
Sprich mir würde "quasi" alles abgenommen werden.

Aber mir geht es als erstes um die Beratungshilfe und nicht um die PKH. PKH braucht man ja erst, wenn ein Prozess vor Gericht entsteht.
PKH und Beratungshilfe sind meines Wissens nach 2 verschiedene Sachen/Anträge.