Anhängekupplung an Leasing -Auto anbauen - erlaubt oder nicht?
Hallo Community, ich möchte mir einen Autoanhänger kaufen, da ich auf dem Land lebe uns es immer etwas zu transportieren gibt. Bei der Frage, welchen Kupplungstyp ich nun nehme, stieß ich auf ein ganz anderes Problem: Ich fahre ein Leasingauto, ist es da überhaupt erlaubt, nachträglich eine Anhängekupplung anzubauen oder nicht? Im Kleingedruckten des Vertrags habe ich schon gelesen -- aber: Nichts Genaues weiß man nicht! Vielleicht weiß von Euch jemand Rat!?
2 Antworten
Auch zum Artikel von regnitteg
Dem muß ich mal wiedersprechen. Eine Anhängerkupplung wird schon seit über 30 Jahren nicht mehr als Wertsteigerung angesehen, hier ist es eher das Gegenteil der Fall. Es werden nicht nur die Bremsen und Kupplung beansprucht sondern bei Belastung die gesamte Karosserie strapaziert. Beim Bremsen z.B. drückt der beladene Hänger in das Fahrwerk und bergauf hast du immer zug drauf, was auf dauer Materialermüdung nach sich ziehen kann. Dieses zum einen und weiter ist festzuhalten das die AHK eingetragen werden muß, sofern sich da noch nichts geändert hat. Bei solchen Fahrzeugen sollte man grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung einholen und es dürfte fraglich sein, ob die erteilt wird.Denk hier alleine mal an den elektronischen Umbau bis ins Armaturenbrett. Ich würde mal überlegen ob das überhaupt Sinn macht
das ist schon mal meinem kumpel passiert, solange du am ende ( abgabe des fahrzeuges ) des vertrags das to in dem zustand zurückgibst wie vorher ist alles in ordnung, eigentlich ist eine anhängerkupplung auch eine wertsteigerung, ich würde mich wie Funny Hanni äußern, frag doch am besten vorher mal nach, eigentlich ist das rechtens ! hoffe es hat geholfen