Grundsicherung und Vermögensumwandlung - wie verhält es sich?
Ich bekomme Grundscherung und habe vor einiger Zeit ein Erbstück von meiner Urgroßmutter veräußert. Dafür habe ich eine größere Summe bekommen. Nun meine Frage - die Einnahme ging direkt auf mein Konto - kann mir das zum Verhängnis werden? Es war ja "nur" eine Vermögensumwandlung. UND: wenn ja, welche Sanktionen könnten mich schlimmstenfalls treffen? Im Voraus vielen Dank!
2 Antworten
Eine Vermögensumwandlung ohne Probleme wird es nur geben,wenn du durch den Verkauft keinen Gewinn machst,sonst wird dir der Überschuss als einmaliges Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet !
Außerdem darfst du die Grenze deines Schonvermögens dann nicht überschreiten.
Das man den Überschuss auf deine Leistungen anrechnet !
Ist der Überschuss höher als deine monatliche Leistung,dann muss dieser zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.
Wenn man kein Erwerbseinkommen hat und auch sonst kein laufendes Einkommen hat,was man selber bekommt,also z.B. Kindergeld / Unterhalt / Rente und min.18 Jahre alt ist,dann könnte man davon noch mal 30 € Versicherungspauschale ( im SGB - ll ) abziehen,also dann 180 € für diese 6 Monate.
Die KK - Beiträge müssten dann auch berücksichtigt werden,denn die müsste man dann ja selber zahlen.
Bekommt man weniger als der Überschuss beträgt,dann würde das in einem Betrag im Folgemonat nach dem Zufluss auf dem Konto abgezogen,wenn es möglich ist,wenn nicht,dann würde man eine separate Forderung bekommen und es überweisen müssen.
Danke dir für deinen Stern !
du glaubst also, dass man leistungen zur grundsicherung bekommt, wenn man vermögen besitzt? rede mit deinem zuständigen sachbearbeiter! wenn es dumm läuft und du es nicht angibst, ggf. aber später auffliegt, kann es richtig ärger geben. die jobcenter sind da nicht zimperlich.
es gibt andererseits freibeträge und ausnahmen, aber nur, wenn man das vernünftig vereinbart und nicht versucht, das jobcenter zu hintergehen.
deswegen frage ich ja. Ich dachte für eine Vermögensumwandlung gibt es keine Grenzen... Also muss ich das auf jeden Fall angeben. Wenn ich so ehrlich bin, was kann mich dann schlimmstenfalls erwarten?
Also mal angenommen, ich hätte mein schonvermögen um 500€ überschritten und ich melde das gleich, was kann mich im schlimmsten Fall erwarten?