Besteht eine Legitimationspflicht beim Treffen einer Maßnahme der Polizei?
Angenommen, es wird eine Personenkontrolle durchgeführt. Muss sich der durchführende Beamte in Deutschland ausweisen? (Mit Dienstmarke etc.)
Vielen Dank für Antworten!
10 Antworten
Die genauen Regelungen unterscheiden sich z.T. je nach Bundesland. Die jeweiligen Innenministerien regeln die Details in einem Erlass (für Hessen: Erl. HmdI v. 30.11.1999 - III B 14 - 8 b 02, StAnz. 51/99 S. 3723)
Polizeibeamte in zivil haben sich grds. auszuweisen bevor sie eine polizeiliche Maßnahme treffen, sofern es die konkrete Situation zulässt.
Polizeibeamte in Dienstkleidung (Uniform mit entsprechendem Wappen), die somit als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind, müssen sich nicht mit dem Dienstausweis ausweisen!
Wird eine Polizeibeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle) gefragt, so sind diese anzugeben. Dieser Verpflichtung kann sie oder er auch durch Aushändigung ihrer oder seiner Namenskarte entsprechen.
Dienstnummer o.ä. muss ein Polizeibeamter nicht angeben (was auch keinen Sinn macht).
Natürlich muß sich ein Polizist ausweisen können. Es wird ja immer wieder gewarnt vor falschen Polizisten. Dann heißt es immer: Lassen sie sich im zweifelsfalle den Dienstausweis zeigen.
Der Polizeibeamte muss sich immer dann ausweisen, wenn Zweifel an seiner Erkennbarkeit gegeben sind, wenn er z.B. als Zivilbeamter seinen Dienst versieht.
Allerdings sind die Voraussetzungen eng; nicht jeder Polizist muss sich ausweisen, die Uniform bzw. der -erkennbare- Dienstwagen sind Hinweise darauf, dass es sich wirklich um Polizeibeamte im Dienst handelt und sie keiner weiteren Identifizierung bedürfen. Auch wenn in Rahmen einer groß angelegten Polizeikontrolle zwischen all den uniformierten Beamten ein Zivilbeamter auftaucht und kontrolliert, kann man getrost davon ausgehen, dass es sich um einen Polizeibeamten handelt.
Der Beamte muß seinen Namen angeben und seinen Dienstausweis nur vorzeigen, wenn es die Situation erlaubt. Alberne Fragen danach muß er nicht nach kommen! Wenn du in eine Schlägerei verwickelt bist und ein uniformierter Schutzmann sagt: "Polizei, aufhören!" kannts du nicht argumentieren, er hätte dir keinen Ausweis gezeigt.
Sie müssen sich glaube ich von sich aus nicht ausweisen, aber wenn du sie nach dem ausweis fragst müssen sie ihn dir zeigen sonst musst du keine befehle annehmen.
"Befehle" muss man sowieso nicht annehmen.
Ein Polizeibeamter in Uniform (mit dem entsprechenden Wappen) muss sich vor einer polizeilichen Maßnahme nicht ausweisen.