Muß ich bei der Personenkontrollen durch die Polizei meinen Beruf angeben?

10 Antworten

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du musst dich nur ausweisen können

roschue  01.12.2017, 16:58

Falsch. Es gibt keine Persomitführpflicht. Nur Autofahrer müssen den Führerschein dabei haben.

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:04
@roschue

Du musst dich trotzdem ausweisen können. Wie ist egal.

roschue  01.12.2017, 17:06
@verreisterNutzer

Auf der Stelle nicht, aber die Beamten dürfen einen dann mitnehmen.

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:15
@roschue

Wenn du gerne die Nacht im Knast verbringen willst, kannst du das so machen. Vorher reden, wäre mir lieber. Aber jedem das seine 

Muß ich bei der Personenkontrollen durch die Polizei meinen Beruf angeben?

Ja, § 111 OWiG. Musst Du sagen tun, wenn der Dich fragt. Machst Du es nicht, winken bis zu 1000 Ocken Bußgeld.

Warum, es ist doch Privatsache.

Ach ja?

Dass das Finanzamt längst weiß, was Du für einer Beschäftigung nachgehst, die Sozialeinzugsstellen, Deine Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialbehörde, Arbeitsämter......... und die alle untereinander munter ihre jeweiligen Infos einfach so ohne Deine Kenntnis und/oder Zustimmung austauschen, wow, welch unglaublich private Privatsache.

Der letzte Typ, der es nicht weiß, ich genau der Pozelanterich, der gerade dann vor Dir steht und wenn der es wirklich wissen will, ruft der einfach mal die anderen an, die es wissen und weiß es dann auch.

Und wenn ich gar nicht Berufstätig bin, will ich nichts sagen.

Dann weiß das jedoch das Arbeitsamt, die Sozialbehörde, die Ortspolizeibehörde mitunter......

Es ist demnach ein unglaublich geheimes Privatgeheimnis.........

Darf ich die Polizei anlügen?

Macht doch sowieso jeder.

Herr Schutzmann, ich wars nicht......, ich bin unschuldig......, ich hab nur 2 Bier getrunken......., isch schwör alder........

Niemand wird so oft angelogen wir der Pfarrer oder der Pozelant.

Das ist ja auch der Grund, warum ein Pozelanterich niemandem mehr was glaubt, mir nicht, Dir nicht, oftmals nicht mal sich selbst.

Du kannst dem noch so oft sagen, dass Du total unschuldig bist, selbst wenn Du es bist, der letzte, der Dir das glaubt, ist der Polizist.

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 13.11.2018, 12:23

So fein aus dem Schneider bin ich mit Deiner Antwort nicht. Mir geht es um die Angaben zu denen ich verpflichtet bin und nicht, was Finanzamt, ua. wissen wollen. Übrigens mein Finanzamt kennt mich und weiss alles.

Bloß weil ich weiss, welche Berufstätigkeit ein Polizist nachgeht, muß der dies von mir bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle gar nicht wissen.

feinerle  13.11.2018, 14:57
@BVBDortmund

Sorry, so stehts im Gesetz. So wies da drinsteht wirds gespielt, entweder Du spielst mit oder aber man leuchtet Dir heim.

Ob Du oder ich oder sonstwer das einsehen oder gut finden oder meinen, was wen was angeht und was privat sei und was nicht und warum oder sonstwas, das alles krazt einen Pozelanterich nicht die Bohne.

Es kratzt ihn nicht, weil es ihn nicht zu kratzen hat!

Der soll sich ans Gesetz halten, möglichst total genau. Das machen, was da drinsteht, den rest lassen. genau das ist dessen Funktion und auch Tätigkeitsbeschreibung.

Und das machen 99,9% auch - und das ist letztlich auch total gut so, denn alles andere ist Willkür.

So fein aus dem Schneider bin ich mit Deiner Antwort nicht.

Natürlich nicht, denn Du kommst nicht aus dem Schneider.

In dem Gesetz steht drin:

§ 111 OWiG Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen BERUF, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Da steht also genau drin, was Du zu sagen und anzugeben hast. Da steht nicht, .... es sei denn bei Verkehrskontrolle..... oder ..... wenn es einem zu privat vorkommt...... oder so. Da steht drin, das und das, sags oder bezahle.

Du bist erst aus dem schneider, wenn Du Dich daran ganz genau hälst. Wenn nicht, dann nicht.

Sodele. Zu Deiner Frage zurück.

Ja Du musst es angeben und Privat oder nicht ist völlig schnurzepiepegal.

Nun hast Du alleine die Wahl:

1.) Sags.

Dann ist alles gut.

2.) Sags nicht

Dann wirds teuer für Dich.

Eine weitere Wahl hast Du nicht.

Wähle Du also selber aus, wieviel Geld du übrig hast und obs Dir wert ist.

Wenn Du über Sinn und Zweck eines Gesetzes diskutieren möchtest, musst Du das zudem dann nicht mit einem Pozelantesserich machen, den geht das nix an. Dann musst Du das mit dem Gesetzgeber machen, in diesem Falle namentlich erwähnt dem deustchen Bundestag i.V.m. dem Bundesrat.

Übrigens mein Finanzamt kennt mich und weiss alles.

Damit letztlich auch die Polizei, denn sagst Du es nicht, ruft der das Finanzamt an und bekommt es gesagt.

Das wird der nicht machen, weils ihn nicht kümmert hinterher. Aber wenn, bekommt der es locker raus, da alle Behörden untereinander die Daten austauschen.

Es hat demnach gar keinen Sinn, es nicht anzugeben. Wenn es niemand wüsste, häts ja vielleicht noch Sinn und Zweck, aber so.........

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 13.11.2018, 16:27
@feinerle

Ich finde auch allein nach Hause, da braucht man mich gar nicht heimleuchten. Was ich wissen will und mir nützt, werde ich finden und muß gar nicht im Gesetz stehen. Das tut auch keinen weh.

Was im Bundestag und Bundestag passiert interessiert mich nicht, habe diese Leute nicht gewählt.

Und wenn ich nie bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle nach meinem Beruf gefragt werden, interessiert es den Polizeibeamten nicht.

Verstehe gar nicht, warum es überhaupt Polizisten fragen.

feinerle  13.11.2018, 16:45
@BVBDortmund
Was ich wissen will und mir nützt, werde ich finden und muß gar nicht im Gesetz stehen.

Ja ne, wennts mitse Pozelei zu tun hast, nützt alles außerhalb des Gesetzes leider nix.

Und wenn ich nie bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle nach meinem Beruf gefragt werden, interessiert es den Polizeibeamten nicht.

Ne, wird auch nicht. Aber sollte es mal, hast Du die A-Karte, wenn Du dann verweigerst. Nur so am Rande.... muss jeder selbst wissen.

Verstehe gar nicht, warum es überhaupt Polizisten fragen.

Weils bei verschiednen Angelegenheiten auf dem Formular steht, das der Polizist hinterher wegen dem Unfug ausfüllen muss, wegen dem er mit Dir zu tun hatte.

In vielen steht nix von wegen Beruf, in einigen schon. Warum das so ist, weiß der zumeist selbst auch nicht, kümmert ihn nicht, steht drin, mehr ist nicht wichtig.

Persönlich interessiert es nicht einen Cop, was Du machst, um leben zu können. Die fragen nur, wenn und weil das Formularfeld irgendwo gefüllt sein will und es leer gelassen blöd aussieht.

Und wenn was blöd aussieht, bekommt der die Frage von seiner Chefetage, warum der nicht richtig die Personalien aufnimmt.

Also fragt er Dich einfach.

Den kümmert das auch nicht, wenn Du verweigerst, verabschiede Dich bitte von der Vorstellung, dass es dem persönlich was ausmacht.

Der bekommt sein Gehalt, so oder so. Der ist zudem unkündbar, der bekommt sein Gehalt auch noch mit 60. Den kümmert sowas alles nicht mehr.

Hauptsache, wenns notwendig ist, hat er gefragt.

Ob der dann Bäcker, Schlosser, Schüler, Filmschauspieler oder arbeitslos reinschreibt oder bei Verweigerung - VERWEIGERT - in das Ding kritzelt, kümmert ihn persönlich nicht.

Auch nicht, dass er dann der Polizeibehörde das auch noch mitteilt, der Rest geht ihn dann nix mehr an, es ist für den eine Sache von 2 Minuten.

Die Polizeibehörde kommt Dir dann mit einem Bußgeldbescheid, das Stadtsäckel ist immer leer und kann stetig Nachschub brauchen.

Wie gesagt, den interessiert das persönlich nicht. Der macht halt, wie es im Gesetz steht oder die Chefetage von ihm will, der Rest ist dem sowas von Banane.

In diesem Sinne......

Nein. Bei Polizeikontrollen muss man lediglich seine Personalien nachweisen, sprich: Perso zeigen. Sonst nichts. (Bei Autofahrern natürlich noch Führerschein usw.)

roschue  01.12.2017, 16:58

Falsch. Es gibt keine Persomitführpflicht. Nur Autofahrer müssen den Führerschein dabei haben.

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:03
@roschue

Die Personalien muss man trotzdem nachweisen. Und das geht am einfachsten mit dem Perso

wien3000  01.12.2017, 17:04
@roschue

Aber die Polizei ist dann u.U. berechtigt dich zur Feststellung der Personalien auf die Wache zu verbringen oder dich nach Hause zu begleiten um dort den Ausweis zu kontrollieren.

roschue  01.12.2017, 17:05
@wien3000

Richtig, aber das war ja auch nicht die Frage.

NewQuest  01.12.2017, 17:05
@roschue

Korrekt. Aber wenn sie deine Personalien feststellen wollen (was sie dürfen), musst du sie ja irgendwie nachweisen. Und das wird dann ohne Perso kompliziert.

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:08
@roschue

Die Frage war auch nicht, ob man den Ausweis dabei haben muss. Trotzdem hast du darauf geantwortet.

Du musst gar nichts sagen. Falls du dich dafür entscheidest die Beamten anzulügen (was ich definitiv nicht empfehle), dann kann es folgen für dich haben. 

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 17:03

Ich habe kein Ausweis dabei.

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:22
@BVBDortmund

@ BVB Dortmund, dass ist ja egal, solange du bei der Verkehrskontrolle deinen Führerschein dabei hattest. 

Ich wollte nur wissen, welche Folgen es haben sollte, wenn man die Polizei anlügt. 

verreisterNutzer  01.12.2017, 17:01

Welche Folgen sollte das haben? 

Nach § 111 OWIG bist du verpflichtet, gegenüber einer Behörde, also auch der Polizei, deinen Beruf anzugeben.