Speicherung einer Personenkontrolle?
Am besten Antwort von Fachleuten (Polizeibeamten, Leuten die bei der Polizei arbeiten, Juristen):
Wird der Vorgang der Personenkontrolle gespeichert? Wo? Was wird protokolliert? Duerfen die persoenlichen Gegenstaende, die bei der Kontrolle fuer die Polizeibeamten ja sichtbar werden protokolliert und festgehalten werden? Wie lange?
4 Antworten
Der Vorgang der Personenkontrolle wird nirgendwo gespeichert (Vorausgesetzt natürlich, dass sich aus der Personenkontrolle keine weitergehenden polizeilichen Maßnahmen repressiver oder präventiver Art ergeben). Allerdings werden Fahndungsabfragen, Zevis usw. für einige Zeit automatisch im Rechner gespeichert (protokolliert).
INPOL-neu ist das bundesländerübergreifende Informationssystem der Polizei beim Bundeskriminalamt,
Wobei der Zugriff auf ZEVIS dabei ist.
ZEVIS bedeutet; „Zentralen Verkehrs Informations-System“ des Kraftfahrt- Bundesamtes.
Ich denke man sollte den Datenschutzbeauftragten der Polizei fragen.
Da ja auch mein Reisepass angesehen wurde: Duerfen besuchte Lander und das Besuchsdatum (durch Visastempel ersichtlich) gespeichert werden?
keine Angst, das macht der Geheimdienst eh auch wenn sie es nicht dürften. Vorallem verdächtige Länder
Hallo Matthew9878,
wenn Du im Rahmen einer normalen polizeilichen Kontrolle oder grenzpolizeilichen Grenzkontrolle kontrolliert wirst, werden die Daten nirgendwo gespeichert.
Wenn Du natürlich in einem Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfasst wirst oder gegen Dich Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr (Beispiel Platzverweis) getroffen werden, werden die Daten im polizeilichen System erfasst.
Aber wie gesagt, wenn Du z.B. im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle angehalten und Deine Daten überprüft werden, wird da nichts gespeichert.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Dauer richtet sich nach der Notwendigkeit. Solange man da noch jemand anklagen kann, solange werden Daten aufgehoben.
Praktisch geshenen, belben die Daten solange gespeichert bis sie jemand löscht, das kann dauern, weil sich niemand darum kümmert. Gesetzliche Löschfristen 3 Monate, 5 Jahre oder 10 Jahre gelten nur auf dem Papier. Und Papier ist geduldig.
Ein weiteres Problem sehe ich bei den Notizen von Polizeibeamten, dort kontrolliert nie jemannd, ob diese Notizen vernichtet werden. Es soll Polizeibeamte geben, die alles aufheben, was sie im Berufsleben gesammelt haben.
Solange man da noch jemand anklagen kann...
die Frage einer möglichen Anklageerhebung ist kein Parameter für Speicherung persönlicher Daten durch die Polizei
Praktisch geshenen, belben die Daten solange gespeichert bis sie jemand löscht,
so ist es immer. Auf einen datenzerstörerischen Virus zu warten wäre aber auch eine Möglichkeit.
das kann dauern, weil sich niemand darum kümmert. Gesetzliche Löschfristen 3 Monate, 5 Jahre oder 10 Jahre gelten nur auf dem Papier. Und Papier ist geduldig.
ziemlicher Quatsch, was du da schreibst.