Darf die Bundeswehr auch Personenkontrollen durchführen?

4 Antworten

Hi,

grundsätzlich darf die Bundeswehr keine Personenkontrollen oder Maßnahmen unmittelbaren Zwangs gegenüber Zivilpersonen anwenden.

Davon ausgenommen sind jedoch die militärischen Sicherheitsbereiche, wo durchaus Personenkontrollen durchführt werden dürfen (§§ 4 - 8 UZWBwG), wenn das Personal mit der Übernahme von Wach- und Sicherheitsaufgaben beauftragt wurde (§ 1 UZWBwG).

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html

LG

Also:

Erstmal ist klar das Wachpersonal durchaus Personenkontrollen durchführen dürfen. Eben wenn du in Gelände hinnein fährst wo aufgrund von Sicherheits oder Geheimhaltungsgründen nicht jeder rein darf.

Dann dürfen auch die Feldjäger (Militärpolizei) hoheitliche Aufgaben wahrnehmen auch Fahrzeug und Personenkontrollen. Das machen sie aber nur sehr Selten eigentlich nur auf Kasernengelände wo auch Zivilisten Zutritt haben. Wenn sie aber ein Verdacht haben (zb einen Gesuchten Straftäter zu stellen oder das du besoffen fährst) dürfen die das Überall.

Sonst darf ein normaler Soldat dich nicht einfach so Kontrollieren dazu hat er (von den Oben stehenden ausnahmen ausgeschlossen) dazu keine Berechtigung.

Aber, die Soldaten sind in vielen Situationen Weisungsbefugt.

Überqueren sie eine Straße, Verladen Sachen oder sowas und müssen dazu den Fließenden Verkehr stoppen dürfen sie das auch. Dazu sind aber auch Mitarbeiter von Zivilen oder Staatlichen und Kommunalen Hilfsorganisationen berechtigt (Feuerwehr, THW, DRK, JUH, DLRG usw)

Nein. Die Bundeswehr ist keine Polizei.

Nonameguzzi  27.04.2018, 20:47

Es gibt sogenannte Feldjäger (älteres Wort für die allgemeine Bezeichung "Militärpolizei")

Die dürfen in ganz Deutschland Hoheitliche Aufgaben übernehmen und sind der Polizei gleichgestellt.

Erenenenen  28.04.2018, 09:50
@Nonameguzzi

Das ist nicht korrekt. Auch Feldjäger sind nur in bestimmten Situationen (Protokolldienst, Eskorte von Staatsbesuchen) oder auf militärischem Sicherheitsgelände Zivilisten gegenüber weisungsbefugt

ja, auf Bundeswehr Gelände