Große Witwenrente für nicht Deutsche Ehefrau im Ausland
Hat eine im Ausland lebende Witwe Anspruch auf die Große Witwenrente Er war Deutscher und sie waren über 16 Jahre verheiratet Sie war nie in Deutschland gemeldet.
3 Antworten
Warum sollte sie? So hat nichts für die deutsche Gesellschaft erbracht und jetzt soll der Steuerzahler für sie aufkommen? Ich hoffe doch wohl, dass sie die nicht bekommt! Das steht ihr nicht zu!
Nebenbei bemerkt kommt das Geld in erster Linie nicht vom Steuerzahler, sondern aus der Kasse der Deutschen Rentenversicherung. Beitragszahler sind es dann wohl eher. Wenn der Verstorbene in die Rentenkasse eingezahlt hat oder bereits Rentner war und rechtsgültig verheiratet, dann wird die Witwe wohl auch Anspruch auf die Hinterbliebenrente haben. Wären beide (als Rentner) ins Ausland ausgewandert, wird ihm ja auch die Rente "nachgeschickt".
Wieso sollte sie die Rente nicht bekommen? Sie war mit einem Deutschen verheiratet. Wenn sie in Deutschland leben würde, bekäme sie doch auch die Rente.
Ich hoffe, dass sie die nicht bekommt.
was soll der Quatsch, die Frau bekommt die Witwenrente, auch ins Ausland
ab 45 kann die Frau mit ca. 70% der Rente rechnen. gehe von aussereuropäisch aus.
Es gibt bei altem Hinterbliebenenrecht 60 und bei neuem Recht 55 Prozent
Eine GROßE Witwenrente begründet sich sicher nicht nur auf den Aufenthaltsort der Witwe.
Hier ein Link der Deutschen Rentenversicherung, die dir sicher helfen wird:
hoffe ich auch