Darf die Krankenhaustagegeldversicherung nach der Diagnose fragen?
Hallo, ich war vor kurzem im Krankenhaus danach in Reha, habe eine Bescheinigung über den Aufenthalt der Versicherung gesendet, mit allen Daten von wann bis wann. Jetzt kommt ein Schreiben das noch Daten fehlen.Und zwar in welchem Krankenhaus und in welchem Zeitraum. Dies alles stand jedoch auf den Schreiben. Nachdem ich telefonisch nachgefragt habe sagte man mir dann Sie brauchen die Diagnose auf dem Schreiben.
Ist das Rechtens?
11 Antworten
Natürlich. Schließlich muss u.a. überprüft werden ob du bei der Beantragung die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast. Auch könnte es weitere Leistungsausschlüsse geben deren Vorliegen geprüft werden muss.
Hallo, Bijou1602,
ja, danach darf die Versicherung fragen. Dies ist auch in den Versicherungsbedingungen so hinterlegt.
Die Versicherung muss prüfen können, ob es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (oder vielleicht um eine rein kosmetische Behandlung).
Für manche Kunden gibt es z.B. auch Ausschlüsse, so dass Behandlungen bei bestimmten Erkrankungen gar nicht versichert sind.
Ebenso kann eine private Versicherung so auch bei relativ neuen Verträgen überprüfen, ob alle Angaben im Antrag richtig waren.
Die Information über die Diagnose brauchen übrigens gesetzliche Krankenkassen genauso wie private Versicherungen.
Ich wünsche dir alles Gute!
Viele Grüße
Daniela vom Barmenia-Team
Natürlich ist das rechtens. Im Zivilrecht ist immer derjenige beweispflichtig, der etwas will. Wenn du ihnen nicht nachweist, dass deine Krankheit unter die Leistungspflicht fällt - und dafür musst du die Diagnose nunmal mitteilen - müssen die nicht zahlen.
Vermutlich ja! Schaue mal in deine Versicherungsbedingungen.
Ein möglicher Grund für die Nachfrage nach der Diagnose könnte sein, dass die Versicherungsgesellschaft prüfen will, ob eventuell Ausschlußkriterien vorliegen, so daß kein Tagegeld bezahlt werden muß. Beispiel: Du hast "vergessen", die Krankheit bei Abschluß der Versicherung im Versicherungsantrag anzugeben.
Die Versicherung will und darf wissen, wofür sie bezahlt.
Die Krankenkasse (auch eine Versicherung) will und darf wissen, wofür sie bezahlt.
Für welche Diagnose, für welche Therapie, für welche Arzneimittel.