Trichterbrust OP Berufsunfähighkeit Handwerker
Hallo Leute,
wollte fragen ob ich nach einer Trichterbrust OP nach Nuss, noch meine Beruf ausüben kann. Ich 25 Jahre alt, arbeite im Trockenbau Gewerbe und muss auch des öfteren schwer heben, über Kopf arbeiten, mich bücken, das volle Programm.
Wie lange bin ich Krank geschrieben?
Greift meine Private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Danke für hilfreiche Antworten
5 Antworten
hallo,
es ist davon auszugehen, dass du danach wieder arbeitsfähig wirst. sollte die dauer der zeit dass du nicht arbeiten kannst über 6 monate gehen, solltest du einen antrag bei deinem privaten versicherer setllen, dass der rückwirkend die rente auszahlt, wenn nicht schon jett der facharzt dir bescheinigt, zu 50% berufsunfähig für die dauer von mehr als 6 monaten zu sein. sollte der private versicherer ablehnen, würde ich einen fachanwalt für versicherungsrecht beauftragen, da dein job kaum andere mindestens 4 stunden tägliche arbeit zulässt.
beste grüsse
dickie59
Vielen Dank für den Stern. Dickie59
wollte fragen ob ich nach einer Trichterbrust OP nach Nuss, noch meine Beruf ausüben kann.
In der Regel mußt du mind. 50% berufsunfähig sein, um überhaupt einen Anspruch bei deiner privaten BU stellen zu können. Dies kann dir nur ein Facharzt feststellen und beantworten!
Gruß siola
Danke für deine Antwort.
50% Wenn ich mehr als 12 Monate krank geschrieben bin, weis schon bescheid.
Werde mich beim Orthopäden schlau machen wie lange der Heilungsprozess dauert.
Hallo,
den Arzt zu der medizinischen Seite befragen. Ggf. einige Tage oder 1 bis 2 Wochen notieren, welche Tätigkeiten im Laufe des Tages anfallen, bei denen Einschränkungen vorliegen bzw. vorliegen könnten.
Am besten auch den Vertrag zur BU genau durchlesen, welche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht wurden. Ggf. kann die nicht angegebene Trichterbrust ein Ablehnungsgrund für die Versicherung sein.
Gruß
RHW
Danke für die Antwort, das hilft mir schon mal weiter.
Ich habe die BU mit 16 Jahren abgeschlossen, und Ärztlich wurde es erst mit 20 bei der Musterung "festgestellt".
Es kann Probleme geben, wenn die Versicherung feststellt, dass die Trichter-Brust bereits mit 16 Jahren (vor Vertragsabschluss) bestanden hat.
Das sind lauter Fragen, die dir nur dein behandelnder Arzt beantworten kann. Selbst wenn hier Ärzte wären, könnten sie wohl kaum eine Ferndiagnose abgeben.
Alles klar, Danke für die Antwort.
Für diese Fragen ist Dein Arzt zuständig die mußt Du Ihm stellen. Hier wirst Du kaum die Antwort bekommen.
Habs schon verstanden. Danke für deine Antwort.
Vielen Dank für deine Antwort.