Gilt das Recht auf Notwehr auch für Hunde?

4 Antworten

Natürlich hat ein Hund auch anrecht auf "Notwehr"

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Nur ist es alles bei Menschen schon nicht immer so klar zu regeln bei Hunden noch um einiges schwerer.

Trete ich einen Hund einmal darf er nicht beißen, bleibe ich auf dem Fuß stehen darf er mich beißen. Liegt in der Natur des Hundes. Haften muss trotzdem der Hundehalter, im Zweifel muss er mit dem Hund z.B. vom Rummelplatz wegbleiben. So wird niemand seinen Hund auf den Fuß steigen, innerhalb einer Menschenmenge.

Das Beispiel eines Kindes hingt, da je nach alter noch diverse entschuldbare Gründe vorliegen können. So darf ja auch kein Erwachsener einem Kind eine knallen was einem gegen das Schienbein tritt.

In eine rechtlich einwandfreie Verteidigungslage für andere, wird in der Regel ein Hund wohl selten kommen. Nur weil jemand vor mir steht mich anschreit hoch aggressiv sich aufführt und ich Angst bekomme darf kein Hund zu beißen.

Der Polizist leistet ja über den Hund ausgeführt eine Notwehrhandlung wenn er den Hund auf den Täter mit der Dachlatte loslässt, der gerade damit einen den Schädel einschlägt. Wäre sogar milder als der Schusswaffengebrauch.

Und wie willst du einem Hund beibringen, zu erkennen, wann Gefahr besteht?

Ein Hund darf niemanden beißen, weil ein Hund normalerweise nicht beurteilen kann, ob jemand gefährlich ist oder nicht. Ich wurde schon mal von einem Hund gebissen, und ich war weder für den Hund noch für sein Herrchen eine Gefahr, der Hund war einfach nur aggressiv. Dafür habe ich kein Verständnis.

Wenn ein Hund abgerichtet ist und eine Person beißt, wenn es ihm befohlen wird, ist das etwas anderes. Ich bin zwar auch kein Fan von abgerichteten Hunden, aber diese hören zumindest auf ihre Besitzer, bevor sie jemanden verletzen.

Wenn der Mensch angegriffen wird, darf der Mensch wohl den Hund als Werkzeug einsetzen.

Wenn der Hund sich selber wehrt müsste es aber keine Notwehr sein, da der Hund selber "handelt"

Hunde sind Tiere und haben als solche keine derartigen "Rechte".