Gnadengesuch bei einer Bewährungsstrafe?
Hallo!
Wer kann mir sachlich beantworten, ob es grundsätzlich möglich ist Gnade beim Justizministerium zu ersuchen, wenn die besagte Person zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde?
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gnade gibt und wichtige Gründe vorliegen müssen.
Die Bewährungsstrafe hindert besagte Person an der Ausübung des Berufs, weshalb die Bewährungsstrafe nicht ohne weiteres hingenommen werden möchte.
Danke für jede hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Hallo Anilorak123,
man muss dir mitteilen, dass es nicht so ist, wie du dir das vorgestellt hast.
Eine Bewährungsstrafe IST BEREITS eine strafrechtliche Form von Gnade, welche dennoch die
- Umstände,
- Beweismittel/Indizien,
- Argumente
- und Aussagen berücksichtigt.
Wer kann ein "Gnadengesuch" beantragen?
Ein "Gnadengesuch" ist ausschließlich für INHAFTIERTE PERSONEN (Häftlinge) vorgeschrieben, welche sich in der STRAFHAFT befinden und rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Beispiel:
Wird eine Person zu einer Haftstrafe von 11 1/2 Jahren verurteilt, kann die verurteilte Person nach 10 Jahren einen Antrag auf ein "Gnadengesuch" stellen.
Die Bedeutung von "Gnadengesuch"
Ein "Gnadengesuch" ermöglicht entweder ein Wegfall der restlichen Haftstrafe, oder ermöglicht, dass die restliche Haftstrafe zu einer Bewährung ausgesetzt wird. Vorausgesetzt ist hierbei, dass die Haftstrafe bereits zu einem Großteil verbüßt wurde und dass ein Häftling eine einwandfreie Führung während der Haftzeit aufweisen kann.
Welche Schritte finden bei einem "Gnadengesuch" statt?
Anschließend wird der vom Häftling oder der von dem Rechtsbeistand beantragte "Gnadengesuch" von der zuständigen Justizvollzugsanstalt und von einer Gutachterin/von einem Gutachter überprüft.
Nach diesem Vorgehen wird darüber entschieden, ob dem "Gnadengesuch" und somit einem Wegfall der restlichen Haftstrafe entsprochen werden kann.
Da sich die Zahl der stattgegebenen "Gnadengesuche" jedoch in Grenzen hält, besteht leider lediglich eine geringfügige Chance auf eine Genehmigung des "Gnadengesuchs".
Kann ein "Gnadengesuch" bei Bewährungsstrafe gestellt werden?
Nein. Wie bereits erwähnt ist eine Bewährungsstrafe bereits eine strafrechtliche Form von Gnade und steht ausschließlich rechtskräftig verurteilten Häftlingen zur Verfügung.
Daher muss deine Frage mit einem Nein beantwortet werden.
LG, Toxic38
Die Bewährungsstrafe hindert besagte Person an der Ausübung des Berufs, weshalb die Bewährungsstrafe nicht ohne weiteres hingenommen werden möchte.
Wieso wird jemand durch eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe an der Berufsausübung gehindert? Wegen irgendwelcher Bewährungsauflagen?
Wie hier schon erwähnt wurde, ändert ein Erlass der Strafe auf dem Gnadenweg nichts am Führungszeugnis.
Ja, soeben gelesen. Vielen Dank.
Gnadengesuch bei einer Bewährungsstrafe?
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Bewährungsstrafe ist schon Gnade.
Die Bewährungsstrafe hindert besagte Person an der Ausübung des Berufs,
Wieso das ?
Im Führungszeugnis steht die Strafe, selbst wenn Gnade gewährt wird.
Es ist nicht die Bewährungsstrafe die beruflich hindert, es war das Verbrechen.
Verstehe. Danke für die Rückmeldung. Nein, tatsächlich ist dies ein absoluter Sonderall. Seitens des Verurteilten gab es kein Verbrechen.
Es gab lediglich eine Aneinanderkettung miserabler Umstände, die ihn dazu gezwungen haben den eigentlichen Täter zu schützen. Der Verurteilte wurde durch Erpressung, Freiheitsberaubung und Drohung, die in ihm Todesangst auslöste dazu gedrängt die Strafe hinzunehmen und sie nicht anzufechten.
Zum Prozess kam es wegen einer Selbstanzeige, die der Verurteilte in der Hoffnung einreichte, dass die Ermittler auf die Wahrheit stoßen. Vor Gericht wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Einbezug der Staatsanwaltschaft glaubhaft dargelegt, wie die tatsächliche Sachlage aussieht. Beide glaubten dem Angeklagten und beschwerten sich darüber, weshalb der Strafverteidiger nicht im Vorfeld aufgeklärt hatte, sodass man dies hätte entsprechend vorbereiten können.
Letztendlich riet das Gericht, die Bewährungsstrafe hinzunehmen und keine Berufung einzulegen, um keine weiteren Kosten zu produzieren, die der Angeklagte Zum damaligen Zeitpunkt nicht hätte tragen können.
Letztendlich riet das Gericht, die Bewährungsstrafe hinzunehmen und keine Berufung einzulegen,
Die Strafe wurde als "berechtigt" anerkannt/akzeptiert. Somit ist über richtig oder falch nicht mehr zu entscheiden.
- Das Urteil steht
- es ist zur Bewährung ausgesetzt
- es bleibt im Führungszeugnis
... mehr Gnade als Bewährung gibt es nicht.
Ja alles verstanden, danke.
Auch wenn es mir einfach zuwider ist, das so zu akzeptieren. Besagte Person wurde sogar nach der Verurteilung nachweislich daran gehindert Berufung einzulegen. Hat in der Zwischenzeit freiwillig und ohne Gegenleistung bei der Aufklärung und Verhinderung schwerer Verbrechen geholfen... und trotzdem gibt es für ihn wohl nicht mehr Gnade als die Bewährung.
Dieser Fall ist der Inbegriff von Skandalös und hat mit menschlicher und gesetzlicher Gerechtigkeit nichts zu tun, daher wollte ich doch lieber nochmal nachfragen.
Der Schutz der Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt... Wo soll da der Schutz der Würde sein?
Hierbei haben faktisch gesehen mehrere Instanzen der staatlichen Gewalt versagt.
Sehr schade aber danke nochmal.
Hierbei haben faktisch gesehen mehrere Instanzen der staatlichen Gewalt versagt.
... uind möglicherweise er selbt (... und sein Anwalt)
Nein, in dem Fall ist der Verurteilte nicht schuldig. Der Strafverteidiger ja... weil zu unerfahren und ängstlich, um die Fakten auf den Tisch zu bringen.
...Aus taktischen Gründen natürlich -.-
Grundsätzlich sehe ich es genauso wie Sie und weiß wie schnell die Leute sich rausreden und dass sie in letzter Konsequenz meist doch selbst Schuld sind aber diese Person bat Behörden sachlich um Hilfe und wurde nicht ernst genommen, weil sie Wege wählen musste, die dem eigentlichen Sklaventreiber unentdeckt bleiben.
Man hätte den Schaden verhindern können, wäre man eingeschritten wäre.
Die Person stand unter permanenter traumatischer Belastung und handelte unter Todesangst sowie in Notwehr aber niemand übernimmt einfach mal die Verantwortung für jemanden ohne Lobby. (Keine Lobby aufgrund der Gefangenschaft)
So patriotisch man auch sein mag (was ich im Übrigen auch bin)- man muss schon ab und zu mal in Betracht ziehen, dass es auch Menschen gibt die tatsächlich unverschuldet in diesen Kreislauf geraten auch wenn es absolut die Wenigsten sind...
Bei einer Bewährungsstrafe ist ein Gnadengesuch nicht möglich. Das geht nur, wenn man tatsächlich eine Haftstrafe antreten muss.
Zudem sorgt eine Begnadigung nicht für ein "blütenweißes" Führungszeugnis. Auch nach einer Begnadigung steht die Straftat für die man verurteilt wurde immer noch im Führungszeugnis.
Danke für die Rückmeldung.
Nein, in diesem Fall gibt es keine Auflagen. Die Eintragung im Fz hindert die Berufsausübung.