Gmx - Bayerischer Inkasso Dienst - Hörnlein & Feyler - gerichtlicher Mahnbescheid

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann fristgem dem MB vollumfänglich und begründungslos widersprechen Widerspruchsformular ans zuständige Mahngericht reournieren)

Es werden grundsätzlich NUR unbestrittene Forderungen eingemeldet

Dem MB ist widersprochen - ergo keine Einmeldung

Komme aus der Inkassobranche

Mit ist bisher keine erfolgreich durchgezogene Klage in diesem Zusammenhang (web.de/gmx.de) bekannt geworden

OliverDamm 
Beitragsersteller
 28.05.2013, 14:45

Hallo,

mittlerweile habe ich das hier noch gefunden - http://goo.gl/Km8v4 - und denke mir ich werde auf jeden Fall mal Widerspruch einlegen.

VG

rainerendres  28.05.2013, 16:46
@OliverDamm

@Goofy62 gibt meistens sehr wertvolle Hinweise

Danke für die Bewertung :-)

Hallo zusammen,

erstmal muss ich mich vielmals für die Antworten bedanken - ich bin ganz überrascht wie schnell ich so viele hilfreiche Antworten bekommen habe.

Erstmal muss ich sagen das ich nicht ganz unbedarft bin und mich durchaus schon etwas mit der Materie beschäftigt habe.

Nur leider bin ich mir nicht mehr sicher welche AGBs ich vor nunmehr 8-9Monaten bestätigt habe. Wo ich bin jedoch SEHR sicher bin ist das ich keinen kostenpflichtigen Account von GMX will/wollte/jemals wollen werden. Ich habe nun seit vielen Jahren meine Adressen bei Apple und bei der Uni an der ich arbeite.

Ich habe dem Menschen an der Hotline auch beteuert das ich, wenn Sie mir vorher postalisch geschrieben hätten, das sich mein vermeintlich kostenloser Account zu einem kostenpflichtigen "aufgewertet" wird, ich direkt widersprochen hätte. Die haben sie aber weder analog noch digital getan - wobei digital auch nicht geholften hätte da ich diesen Account nicht benutzt habe.

Bevor ich die Schreiben beantwortet habe habe ich schon im Netz recherchiert und bin immer nur auf die Ratschläge widersprechen oder gar nicht reagieren gestoßen. Ich habe mich aber für ersteres entschieden.

Nun, da sie mir doch einen Mahnbescheid geschickt haben bin ich verunsichert was da noch kommt. Ich überlege nun ob ich zum Teil widerspreche und den von GMX angemeldeten Betrag/Hauptforderung zahle.

Viele Grüße,Oliver

P.S.: Ich bin noch nicht in Panik verfallen ;-)

OliverDamm 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 13:51

Hallo zusammen,

es gibt wieder Neuigkeiten von H&F. Nachdem ich nun Einspruch in vollem Umfang eingelegt habe kam diese Woche wieder Post von der Kanzlei.

Mir wird nun angeboten gegen eine Zahlung von 110€ das Verfahren mit schuldbefreiender Wirkung zu schliessen. Den Betrag könne ich auch gern in Raten zahlen.

Wenn ich nicht zahle "lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf, die Gesamtforderung wird zur sofortigen Zahlung fällig und die gerichtliche Geltendmachung muss ihren Fortgang finden".

Ich bin mir nicht sicher wie ich auf dieses Schreiben reagieren soll.

Grüße, Olli

kevin1905  27.05.2013, 19:59

Hier vielleicht mal eine erste rechtliche Einschätzung von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen.

Wenn die der Meinung sind eine Klage würde wahrscheinlich für gmx ins leere laufen, so widerspreche einfach.

Wenn du keinen Widerspruch einlegst und nicht zahlst, wird als nächstes der Vollstreckungsbescheid kommen und wenn du dann nicht reagierst ist die Forderung tituliert, vollstreckbar und mit Sicherheit in der Schufa (vorher darf kein Eintrag vorgenommen werden, da du die Forderung streitig gestellt hast).

Gerichtliche Mahnbescheide sind für Gläubiger ein durchaus sinnvolles Instrument um einem Gerichtsverfahren zu entgehen und dennoch einen Titel zu bekommen.

Ist die Forderung jedoch unberechtigt so sollte man Widerspruch einlegen. Dann bleibt dem Gläubiger nur noch die Klage.

Es ist oft so, dass in Mahnbescheiden gerne mal nicht durchsetzbare Kosten versteckt werden (z.B. Inkassogebühren). Wenn man die Hauptforderung anerkennt aber diesen Wucher nicht zahlen will bietet sich ein Teilwiderspruch an.


  • Wenn du also sicher bist, dass GMX keinen Vertrag mit dir wird nachweisen können, lege Widerspruch ein und warte ob du eine Klageschrift erhälst. Wenn ja brauchst du einen Anwalt. Keine Alleingänge im streitigen Verfahren!!
  • Wenn du unsicher bist so prüfe die Forderung genau, lege u.U. Teilwiderspruch ein und zahle die unstrittigen Teile.

Du musst nicht nachgeben. Du erhebst Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, dann muss der Gläubiger beweisen, warum du zahlungspflichtig bist. Das alles ergibt noch keinen negativen Schufaeintrag, sondern erst, wenn etwas rechtskräftig abgeschlossen ist.

Wenn du Einspruch einlegst dann wird die Sache bei einer Gerichtsverhandlung geklärt. Wenn du wirklich nichts bestellt hast würde ich es drauf ankommen lassen, falls doch dann würde ich schleunigst bezahlen.

kevin1905  27.05.2013, 20:00

Nur bei arbeitsrechtlichen Mahnbescheiden führt der Widerspruch automatisch ins streitige Verfahren.

Ansonsten ist es Sache des Gläubigers, ob er die Option ankreuzt oder nicht.

rainerendres  27.05.2013, 13:11

Dies wird vermutlich mangels Erfolgsaussichten nicht vor Gericht gehen