Inkasso einen Tag zu spät bezahlt, gibt es ärger?
Hallo, wegen einer nicht bezahlten BahnCard hat mich ein Inkassobüro angeschrieben. Das erste schreiben ist irgendwie untergegangen. Daher habe ich ein zweites erhalten in dem steht, dass wenn ich bis zum 31.10. nicht zahle, ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird.
Da ich etwas chaotisch bin, habe ich erst heute (01.11.) gezahlt. Macht ein Tag zu spät nun schon Probleme? Möchte ungern mit der Schufa oder sonstwas zu tun haben.
6 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du die Forderung inkl. Inkassogebühren an den Inkassodienstleister überwiesen hast?! Das war natürlich falsch, denn Zahlungen leistet man nur zweckgebunden an den Gläubiger und ohne Inkassokosten.
Die Rechtssprechung ist nämlich eher inkassounfreundlich und erkennt Inkassokosten oftmals als nicht erstattungsfähig an bzw. kürzt diese erheblich.
Normalerweise sollte eine Zahlung, die einen Tag verspätet erfolgte, keine Probleme bereiten.
Du hast die Forderungen durch deine Zahlung bestätigt. Mit ner Rechtsschutzversicherung vielleicht ne Klage wert, aber lohnen tut das eher nicht.
Kurz und bündig: An die bereits gezahlten Beträge wirst du nicht mehr rankommen und auch ein RA dürfte dir da nicht weiter helfen können.
Abschreiben und als Lehrgeld verbuchen^^
Tja...das ist wohl das beste. Wieder dazugelernt. Vielen Dank!
Übrigens: Es ist lediglich ein schreiben gekommen, dass ich einen Zahlungsbeleg schicken soll.
Sicher wird es keine Probleme geben, weil heute in einigen Bundesländern Feiertag ist. Auch gibt es unterschiedliche Laufzeiten von Bank zu Bank, was auch schonmal 3-4 Werktage ausnmachen kann
Anrufen hilft :o) Auch in einem Inkassobüro arbeiten Menschen, die nur ihren Job machen und die wenn Du bezahlt hast nicht daran interessiert sind Dir Ärger zu machen.
Anrufen ?
Der TE hätte nur einen weisungsgebundenen Call Agent am telefon ;-))
Wie rainerendres schon sagte, mit Inkassounternehmen telefoniert man nicht. Man spricht dort nur mit weisungsgebundenen und auf Erfolgsbasis arbeitenden Call-Center-Agenten.
Das macht gar nichts. Wichtig ist nur das du gezahlt hast, somit ist auch keine Grundlage für einen Mahnbescheid gegeben
Evtl hast du Glück wegen der Feiertage in einigen Bundesländern.
Danke dir. Ich habe an das Inkassobüro überwiesen, ja. Aber ich merke es mir fürs nächste mal. Würde es etwas bringen die Inkassogebühren im nachhinein zurückzufordern?