Darf die Kanzlei Hörnlein&Feyler (1&1) nun auch noch Schadensersatz verlangen?

4 Antworten

Hallo,

wie wäre es (bevor man hier Unternehmen und Kanzleien benennt), wenn man die Einrichtung kontaktiert, die fordert? Und einmal sachlich nachfragt, was es mit dieser Forderung GENAU auf sich hat? Wir waren alle nicht dabei, können also nicht wissen, wie die Umstände WIRKLICH waren. Eine Rechtsberatung per Ferndiagnose ohne Einsicht der Unterlagen: Ist 1) hier verboten (wenn man kein Anwalt ist) und 2) fast unmöglich...

bobcar  29.05.2015, 09:24

Das sehe ich auch so. Wenn Du Dir die Forderung nach Schadensersatz nicht erklären kannst, frag direkt beim Steller der Forderung nach und lass es Dir erklären. Zunächst telefonisch. Ist das nicht möglich, schriftlich. Und in solchen Fällen sollte schriftlich ein Einschreiben sein. Allein schon zum Nachweis von Versand und Erhalt um gegebenenfalls Fristen zu wahren! Inhaltlich würde ich zunächst einmal der Forderung widersprechen und um Erklärung der Kostenaufstellung sowie der Begründung des Schadensersatzes innerhalb einer gesetzten Frist bitten. Vielleicht noch eine Kopie vom Schriftverkehr zur vereinbarten Lösung der Zahlung von 1&1 hast und auch den Nachweis der geleisteten Zahlung. Im Zweifel konsultiere einen Anwalt der Dich entsprechen beraten kann.

HubbledieBubble 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 08:46

Ich habe bereits mehrfach versucht Kontakt aufzunehmen, tel., per Mail, über die angegebene Internetseite, jedoch ohne Erfolg. Ich habe mich auch bereits hier im Forum und auf anderen Seiten über die vers. Sachverhalte zu 1&1 und die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei belesen und wollte nur einen Ratschlag bzw. einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. (ignorieren; widersprechen; Anzeige erstatten etc.) Die erste Antwort kann ich zwar bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehen aber man hätte diese auch wesentlich freundlicher verfassen können, schließlich geht es hier doch darum Fragen zu stellen.

user892344  29.05.2015, 09:01
@HubbledieBubble

Ich respektiere es, wenn Sie meine Art und Weise als unfreundlich empfinden. Aber wer schon in "diversen Foren" nachgefragt hat und recherchiert: Dem geht es wohl darum zu "lesen was man lesen will". Man kann so einen Sachverhalt nur mit den Beteiligten und im Zweifel mit einem Anwalt regeln. Schreiben verfassen, Frist setzen zu "Erklärung" ("Was soll die Summe? Bitte genau definieren!") und eine MÖGLICHE Zahlung von der Tatsache einer Antwort klar abhängig machen. Weg bei Einschreiben (Einwurf) und abwarten. 

Das ist mein letzter Tipp und meine letzte Aussage dazu...

es gibt firmen die einfach an die grenzen gehen um einen wettbewerbsvorteil zu haben.

schaue mal die geschichten im mittelalter an was mit grenzüberscheitung im handel gemacht haben.

es wird zeit das der gestetz geber endlich mal bgb gestze über vertagsrecht änder zu kunsten der wähler.

es wäre doch schon wenn man wieder handschlag geschäfte machen könnte,

statt

immer das gleingetrucke (selbst für cent beträge) die nicht mal in jurst versteht ohne viel zeit zu infestieren.

gehe zur verbraucherzentale die kennen gewisse frimen.

Telefonanbieter und Stromkonzerne sind berüchtigt für kreative Gewinnmaximierungsversuche. Lass Dir nix gefallen. Kosten, wie Mahngebühren, müssen nachvollziehbar und angemessen sein. Schmutzige Phantasien und Gebühren sind illegal. Schreibe denen das und drohe mit Anwalt, bzw. Verbraucherberatung, die haben das jeden Tag in der Mache.