GmbH Stammkapital aus Gewinnmittel statt Einzahlung?
Ich habe neulich eine GmbH mit 25.000 Stammkapital gegründet. Allerdings nur 12.500 eingezahlt. Kann ich statt die restliche 12.500 einzuzahlen stattdessen versteuertes Gewinnmittel ins Stammkapital umbuchen? Und somit wäre die 12.500 Forderung auf mich persönlich nichtig? Ich bin Alleingesellschafter.
3 Antworten
Warum erst aus dem Gewinn? Angemessenes Gehalt ist wirksam vereinbart? Dann zahle doch daraus zurück. Aber solche Dinge macht man NIE sinnvoll ohne Steuerberater.
wenn Du Dir die Sache jetzt so vorstellst, dass bei der GmbH bei ausreichendem Gewinnvortrag 12.500 € aufs Kapital umgebucht werden, muss ich Dich enttäuschen ...
wenn Du allerdings eine Ausschüttung vornimmst, diese dann (obwohl kein Geldfluß) in Deiner privaten Steuererklärung entsprechend (unter Anrechnung der von der GmbH bereits bezahlten Körperschaftsteuer) deklariest, sehe ich keine Probleme, die Buchung so durchzuführen.
Knackpunkt ist halt die Versteuerung des Gewinnanteils (sprich Ausschüttung) in Deiner Steuererkärung
Ergänzung: Auf Gesellschaftsebene muss eben auch erst versteuert werden. Dann muss ihm das auch zufließen, glaube nicht, dass ohne einer mehrtägigen Haltensfrist das so auf dem abgekürzten Weg funktioniert.
Und die notwendigen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung braucht er ja auch noch.
Also nur mit gutefrage wird er da nicht durch kommen. Dann kann er nämlich seine zweite Hälfte mehrmals einzahlen... Bleibt wie üblich also nur die Variante, auf die Notwendigkeit der Beratung durch einen Steuerberater zu verweisen...
Wenn die 12.500 Euro tatsächlich verfügbarer Gewinn ist und auch für dich persönlich versteuert wurde, ist das möglich. Die Forderung ist dann allerdings nicht "nichtig" sondern erlischt infolge der Erfüllung/Aufrechnung.