Kann die Einzahlung auf Bausparvertrag untersagt werden?
Ich habe einen Bausparvertrag. Dort wurde mal eingezahlt, seit einigen Jahren nicht mehr. Jährlich kommt per Post die Guthabenmeldung.
Nun könnte ich wieder monatlich 20 Euro einzahlen, Dauerauftrag angelegt. Antwort von der Bausparkasse: "aufgrund der gegenwärtigen Niedrigzinsphase hat die LBS die Höhe der jährlichen Einzahlungen auf Bausparverträge gemäß unseren AGB für Bausparverträge tarifabhängig beschränkt. ...betrifft auch ihren Bausparvertrag...Höhe der letzten Einzahlung wurde die Höhe der JÄHRLICH ZULÄSSIGEN EINZAHLUNGEN ÜBERSCHRITTEN.
Also ich zahle dort nichts ein, wollte nun 20 Euro monatlich einzahlen. So wird der Vertrag ja nie zuteilungsreif, damit wird der Vertragszweck nie erreicht.
Pacta sund servanta - oder nicht?
Darf die LBS mir untersagenauf den Bausparvertrag einzuzahlen bzw. jegliche Zahlung ablehnen nur weil der Vertrag mickrige 1,5% Zins p. a. bringt?
3 Antworten
... dann hat sich wohl jemand verzockt?
Mein BHW erlaubt zumindest die Zahlung für AN-Sparzulage und für die WO-Prämie.
Dafür geben die aber auch 4,25% Zinsen/Bonus.
Wenn der Vertrag mit dem erforderlichen Guthaben aufgefüllt ist, kann die BSK weitere Einzahlungen ablehnen. Da häufig auf das Guthaben noch erhebliche (heute nicht mehr übliche) Zinsen fällig werden, ist das auch mittlerweile gängige Praxis. Ist die Bausparsumme zu 100 aufgefüllt, kann die BSK den Vertrag auch kündigen.
befindet sich der Vertrag in der Ruhephase, bis er Zuteilungsreif ist