Eröffnungsbilanz einer GmbH- wie sieht diese aus?
Wir gründen eine Software GmbH. Zwei geschäftsführende Gesellschafter. Stammkapital 25.000 Euro. Die Mindesteinlage von 12.500 (also jeder 6.250) haben beide am 01.04. gezahlt. Der Notartermin war am 31.03. Eine Eintragung ist leider aufgrund der Feiertage (Ostern....) noch nicht erfolgt. Soll aber nächste Woche endlich endlich geschehen. Wie sieht die Eröffnungsbilanz aus? Aktiva: 12.500 Bankguthaben? Passiva Stammkapital 25.000 Euro und ausstehende Einlagen auf das Stammkapital 12.500 Euro? So dass die Bilanzsumme auf beiden Seiten 12.500 ergibt? Anfangsbestände etc. haben wir nicht. Zu welchem Datum muss die Eröffnungsbilanz erfolgen? zum 01.04.? Angestellt als werden beide GFs erst im Juni. DANKE!!
2 Antworten
Bei einer Neugründung wird der Beginn der Gesellschaft im Gründungsvertrag festgelegt. Eine Gesellschaft kann daher rückwirkend zum 01. 01. eines Jahres gegründet werden (lt. Gesetz rückwirkend bis zu 3 Monate). Die Eintragung hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Aktiva: ausstehende Einlagen nicht eingefordert 12.500 Bankguthaben 12.500
Passiva: Stammkapital 25.000
Wann die Anstellung der GF erfolgt ist für die Gründung nicht von Bedeutung. Ertragsteuerlich kann es allerdingsProbleme geben (verdeckte Einlage/verdeckte Gewinnausschüttung). Das Ganze hätte man auch als UG gründen können und später auf das Kapital einer normalen GmbH aufstocken. Letztlich haften die Gesellschafter ohnehin für die ausstehende Einlage persönlich.
Eröffnungsbilanz auf den 01. 04. 2014 ist richtig.
Ihr habt zwei Möglichkeiten:
Ausstehende Einlagen 12.500,--
Bank 12.500,--
Aktiva 25.000,--
Stammkapital 25.000,-
Passiva 25.000,-
oder eben die netto methode mit den 12.500,- Bilanzsumme.
Ich bevorzuge die mit den vollen Summen
Weil ich einfach die Zeilen:
Stammkapital: 25.000,-
./. ausstehende Einl. 12.500,-
Passiva 12.500,-
nicht so glücklich finde.
Sage ich ja, aber ich habe schon einige Leute gesehen, die Mit Bilanzen von Steuerberatern erstellt gekommen sind, wo es so war.
Nana, wenn das Stammkapital nicht eingefordert ist, so besteht auch keine Forderung. Demnach wird auch keine Forderung ausgewiesen. Der Ausweis auf der Passivseite als "ausstehend und nicht eingefordert" ist demnach zutreffend.
Da muss aber noch geübt werden!
Ei ei, da muss aber noch geübt werden! Wer kürzt schon das Stammkatital? Aktivausweis als nicht eingeforderte ausstehende Einlage wäre wohl besser.