Wie kann ich eine bestehende GmbH in eine neue Holding (Group) eingliedern?

4 Antworten

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Die Holding-Gründung kann als Sachgründung erfolgen. Sacheinlagen sind die sämtlichen Geschäftsanteile an der bestehenden GmbH. Allerdings werden an eine Sachgründung hohe Anforderungen gestellt und die Geschäftsanteile müssen werthaltig sein, also zusammen den Wert des Stammkapitals erreichen (Testat erforderlich).

marpik 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:54

Danke Bruno47, genau darum ging es mir.

Da solltest Du doch mal einen Anwalt für Gesellschaftsrecht fragen. 

Ich selber bin der Meinung, dass die Holding über eigenständiges Stammkapital verfügen muss. Ansonsten könnte man ja mit einmal 25.000 Euro durch ständiges verschieben des Kapitals immer weiter neue Firmen gründen.

marpik 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 11:48

So ist das nicht gemeint. Mein Plan sieht so aus:

1. GmbH mit Stammkapital 25.000€ gegründet, läuft gut

2. Holding gründen, 25.000€ aus der GmbH zum Stammkapital der Holding machen und im gleichen Zug die 25.000€ als Einlage für die bestehende GmbH "investieren"

3. Bestehende GmbH führt Gewinn zum Teil an die Holding ab

4. Holding gründet nächste "Tochter"

bmke2012  13.10.2015, 12:08
@marpik

Ich sagte schon, frag eine Fachmann. Das was Du vorhast ist rechtlich sauber zu klären und kann auch steuerliche Konsequenzen haben, die vielleicht unerwünscht sind.

Da der Geschäftsführer bei Gründung unterschreibt, dass das Kapital zu seiner Verfügung steht, kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine wundersame Geldvermehrung funktioniert. Denn zwei können nicht über das gleiche Geld frei verfügen.

Grundsätzlich sollte man solche Konstruktionen sowieso meiden, ob Holding, Organschaft oder Konzern. Es sind Konstruktionen, die durchaus in bestimmten Situationen sinnvoll sind. Doch neben zusätzlichen Kosten und der Verkomplizierung haben sie kaum etwas zu bieten. Allein Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen machen doch das nicht einfacher.

Und kann man eine GmbH vom Grundsatz noch relativ einfach führen, dann wird das für den Laien schon bei umsatzsteuerlicher Organschaft nicht einfacher.

Treten dann Probleme auf und die werden falsch angegangen will ich von den möglichen Konsequenzen gar nichts wissen. Von der unwirksamen Einzahlung des Kapital, über Fehler bei der Gläubigerbefriedigung oder Fehler bei der Buchführungspflicht, wenn nämlich falsch bilanziert wird. Da ist es dann schon wichtig, dass man nicht nur einen Steuerberater hat. Dann sollten Wirtschaftsprüfer und Fachanwalt nicht nur auf Kurzwahltasten liegen.

.... und wenn man dann die Holding z.b. noch in Grünwald anmeldet, kann man eine Menge Gewerbesteuer sparen, denn dort beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz nur 240% (in München beispielsweise schon 490%).